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Geplündert, geschmuggelt, verscherbelt

Die weltweite Kunst- und Kulturgutkriminalität ist ein großes Problem: Im Jahr 2018 registrierte die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) mehr als 8.500 Straftaten, 91.000 gestohlene Kulturgüter und fast 223.000 sichergestellte Objekte. Vor allem in Krisenregionen werden Kultur- und Ausgrabungsstätten geplündert, um die Funde illegal zu verkaufen.

Fatale Folgen für Krisenländer

Ein wachsendes Problem sind vor allem Plünderungen und der Schmuggel von kulturellem Erbe aus Ausgrabungsstätten, Museen, Bibliotheken und Archiven in Konfliktregionen wie Irak und Syrien. Zum Teil soll der Islamische Staat dadurch in der Vergangenheit sogar terroristische Aktivitäten finanziert haben. Nicht zu unterschätzen sind aber auch die gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Raubgrabungen aus Krisenländern. Denn dabei gehen nicht nur wertvolle Zeugnisse des kulturellen Erbes für die gesamte Menschheit verloren. Auch die örtliche Bevölkerung erleidet einen unwiederbringlichen Verlust ihrer Identität und kulturellen Wurzeln. Aus diesem Grund hat unter anderem die Europäische Union in den letzten Jahren immer wieder neue Verordnungen für den besseren Schutz von Kulturgut vor illegalem Handel erlassen, darunter auch für die Einfuhr von ausländischem Kulturgut aus Drittländern.

Diese vom Zoll beschlagnahmte Statue aus Kamerun war für eine Galerie für afrikanische Kunst bestimmt

© Zoll online

Stolpersteine bei der Ermittlungsarbeit

In vielen Bundesländern existieren spezialisierte Dienststellen, die für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut und des Betrugs durch das Inverkehrbringen von Fälschungen zuständig sind. Das Bundeskriminalamt als Zentralstelle unterstützt diese Länderbehörden, betreut die nationale polizeiliche Kunstfahndungsdatenbank und ist Bindeglied zu internationalen Organisationen. So sind auf europäischer Ebene unter anderem Europol, Eurojust und Cultnet in die Bekämpfung der Kulturgutkriminalität eingebunden. Während der jährlichen europaweiten PANDORA-Aktionswochen werden außerdem gezielte Überprüfungen des illegalen Handels, illegaler archäologischer Aktivitäten und des Schmuggels durchgeführt. Zur Überprüfung von Kunstgegenständen nutzen die Strafverfolgungsbehörden, darunter auch das BKA und die Landeskriminalämter, die Datenbank von Interpol. Auf diese Weise konnten bereits etliche Objekte zugeordnet und so deren Sicherstellung und Rückgabe veranlasst werden. Vor große Herausforderungen stellt die Ermittlungsbehörden aber insbesondere die rasant wachsende Anzahl von Online-Plattformen und Auktionshäusern. Denn zu vielen Kunstobjekten liegt keine eindeutig bestimmbare Individualnummer vor. Zudem existiert eine Vielzahl von Replikaten und Fälschungen, die auf Echtheit überprüft werden müssen. Diese Kontrollen sind aufwändig und erfordern neben der fachmännischen oftmals auch eine juristische Expertise. Ein weiteres Problem: Archäologisches Kulturgut wird vermehrt ohne Lizenz durch Laien ausgegraben. Somit liegen keine Ausfuhrbescheinigungen des Herkunftslandes vor. Gleichzeitig können auch keine Diebstahlsmeldungen erfolgen, da die Gegenstände nicht dokumentiert werden können.

In Deutschland regelt das neue Kulturschutzgesetz (KGSG), das am 06. August 2016 in Kraft getreten ist, unter anderem Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Kunst- und Kulturgut sowie Straf- und Bußgeldvorschriften, die bis dato nicht existierten.

 

Daran erkennen Sie Hehlerware

Bürgerinnen und Bürger können zur Bekämpfung und Prävention von illegalem Kunst- und Kulturguthandel beitragen. Denn wenn es darum geht, herauszufinden, ob es sich um Hehlerware handelt, unterscheidet sich Kunst nicht wesentlich von anderen Gütern, die illegal gehandelt werden. Mögliche Risiko-Indikatoren sind etwa ein unrealistisch günstiger Preis, unseriöse Umstände des Anbietens, eine geforderte Barzahlung oder – insbesondere bei wertvolleren Objekten – fehlende nachvollziehbare Angaben zur Provenienz (Herkunft). Die berühmte „Englische Adelssammlung“ oder der „Schweizer Privatbesitz“ sind typische Verschleierungsbezeichnungen. Bei archäologischem Kulturgut sollte unbedingt eine Ausfuhrbescheinigung des Ursprungslandes vorliegen. Besondere Vorsicht ist bei Antiken aus dem Mittelmeerraum geboten: Die zahlreichen auf Auktionen, Messen, im stationären Handel sowie im Internet angebotenen Objekte stammen höchstwahrscheinlich aus illegalen Ausgrabungen. Ein ähnlich hohes Risiko besteht bei moderner Druckgrafik: Illustrationen von Künstlern wie Dali, Miro, Picasso oder Chagall sind laut BKA zu mehr als 50 Prozent gefälscht. Hinweise zu verdächtigen Kunstobjekten können Bürgerinnen und Bürger bei allen Polizeidienststellen (einschließlich BKA und Landeskriminalämter), beim Zoll, bei den Denkmalschutzbehörden sowie den Kulturgutschutzbehörden der Länder abgeben.

KF (29.11.2019)

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