Gefährliche Vorsorgevollmacht
Gesetzeslage muss sich ändern
Eine Vorsorgevollmacht kann völlig formlos ausgestellt werden. Ist diese als Generalvollmacht erteilt, kann der Bevollmächtigte komplett über das Opfer entscheiden: „Er kann bestimmen, wo und wie sich der Betreute aufhält, mit wem er Kontakt hat, welche Pflege er erhält, was er isst und wie er sich kleidet, kurz: wie der Betreute lebt. Natürlich kann diese Vollmacht widerrufen werden. Dies wird aber mit zunehmender Hilflosigkeit oder geistiger Unfähigkeit immer schwieriger oder sogar unmöglich“, warnt die Polizeibeamtin. Auch ist es für die bevollmächtigte Person ein Leichtes, die bestehende Vollmacht zu den eigenen Gunsten zu ändern und vom Vollmachtgeber unterschreiben zu lassen. Aus der Sicht von Annett Mau bedarf es daher dringend einiger Änderungen in der Gesetzgebung, um Opfer wirksam zu schützen. So müsste es für Vorsorgevollmachten zum Beispiel eine gesetzlich vorgeschriebene Form und eine verpflichtende zentrale Erfassung geben. Um den eigenen Willen zu untermauern, sollte eine solche Vollmacht zudem unter Zeugen und mit ärztlichem Attest zum Gesundheitszustand verfasst werden. Auch ein eindeutiger Straftatbestand hinsichtlich des Missbrauchs von Vollmachten, die entstanden sind, weil ein geschäftseingeschränkter Mensch ausgenutzt und manipuliert wurde, sei dringend notwendig. „Im Moment ist es leider so, dass jede noch so gut vorbereitete und womöglich notariell beurkundete Vollmacht leicht ausgehebelt werden kann, indem vom Täter einfach eine neue erstellt wird. Er verfügt dann über Konten, verkauft Immobilien, bringt den Vollmachtgeber ins Ausland, um ihn seiner Familie zu entziehen oder Kosten zu sparen – all dies ist tatsächlich schon passiert,“ so die Expertin.
Wie schütze ich mich oder Angehörige vor Missbrauch?
Das LKA Berlin stellt auf seiner Webseite einen Info-Flyer zum Thema Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Die wichtigsten Tipps:
- bevollmächtigen Sie ausschließlich Personen, denen Sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen
- setzen Sie zwei Bevollmächtige ein, die sich gegenseitig kontrollieren
- beschränken Sie die Bankvollmacht auf einen maximalen Geldbetrag im Monat
- bitten Sie Ihre Bank, Rücksprache mit von Ihnen vorbestimmten Personen zu halten, wenn etwa Konten gekündigt oder Depots und Sparanlagen aufgelöst werden
- erteilen Sie die Vollmacht vor Zeugen und hinterlegen Sie davon Abschriften beim Hausarzt oder bei Ihrer Bank
- lassen Sie sich die eigene körperliche und geistige Fitness ärztlich attestieren und fügen dieses Attest der Vollmacht bei
- verbieten Sie ausdrücklich, dass der Bevollmächtigte sich selbst begünstigt, schließen Sie Schenkungen aus
- halten Sie stattdessen genau fest, was er erhalten soll
- erstatten Sie bei Verdacht Strafanzeige und stellen unbedingt einen Strafantrag, wenn der Täter ein naher Angehöriger ist
- bedenken Sie, dass Sie sich künftig vielleicht vor sich selbst schützen müssen. Eine neue Vollmacht ersetzt ggf. die bisher gültige. So kann es passieren, dass Sie später jemanden bevollmächtigen, obwohl Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erkennen können, dass derjenige zu Ihrem Nachteil handelt. SBa (28.02.2020)
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