< Drogensucht muss nicht im Gefängnis enden

Nutzung von Blitzerwarn-App kostet vier Punkte

Das Gesetz ist nicht neu, die Empörung dennoch groß: Als die Verkehrsminister der Länder auf ihrer Konferenz im Frühjahr 2013 beschlossen, dass Geräte, die Radaranlagen anzeigen oder stören, weiterhin verboten sind, war das nichts Ungewöhnliches. Aber die Aussage eines Innenministers schlug hohe Wellen: Nämlich, dass Handys oder Tablets aufgrund eines begründeten Verdachts (etwa, eine Blitzerwarn-App installiert zu haben) von der Polizei sichergestellt werden dürfen. Wer gibt schon gerne sein Handy aus der Hand und seine persönlichen Daten in die Hände Fremder? Was genau das Verbot beinhaltet und in welchen Fällen Polizisten ein Handy einziehen dürfen, erklärt Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW (ZARF).

Geräte zur Warnung vor Radarkontrollen im Fahrzeug sind verboten 

Die verbotene Nutzung von Blitzerwarn-Apps kostet 75 Euro und bringt vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg

© Katrin Schmidt 

 

Das Gesetz ist nicht neu, die Empörung dennoch groß: Als die Verkehrsminister der Länder auf ihrer Konferenz im Frühjahr 2013 beschlossen, dass Geräte, die Radaranlagen anzeigen oder stören, weiterhin verboten sind, war das nichts Ungewöhnliches. Aber die Aussage eines Innenministers schlug hohe Wellen: Nämlich, dass Handys oder Tablets aufgrund eines begründeten Verdachts (etwa, eine Blitzerwarn-App installiert zu haben) von der Polizei sichergestellt werden dürfen. Wer gibt schon gerne sein Handy aus der Hand und seine persönlichen Daten in die Hände Fremder? Was genau das Verbot beinhaltet und in welchen Fällen Polizisten ein Handy einziehen dürfen, erklärt Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW (ZARF).

Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW

© ZARF

Nach der Verkehrsministerkonferenz im April 2013 steht fest: Es gilt ein bundesweites Verbot für die Benutzung der so genannten Blitzer-Apps, die vor fest installierten Radaranlagen warnen. Auf welcher Gesetzesgrundlage geschieht das? 

Bernd Fleige: Das ist der Paragraph 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung, der besagt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, mit dem Verkehrsüberwachungsmaßnahmen angezeigt oder gestört werden können. Das gilt entsprechend für Smartphone-Apps und auch für Radarwarn- und Laserstörgeräte oder Navigationsgeräte, die vor Radaranlagen warnen. 

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