Halloween-Streiche
Verkleidungen nicht übertreiben
Vor einiger Zeit machten so genannte „Horrorclowns“ in den Medien die Runde. Personen hatten sich furchterregend verkleidet und andere Menschen damit in Angst und Schrecken versetzt. Zusätzlich hatten sie zum Teil bewaffnet andere Menschen verfolgt. Wer andere bedrängt oder bedroht, kann jedoch wegen Nötigung belangt werden. Auch wenn sich eine andere Person dadurch verletzt, weil sie zum Beispiel aus Schreck stürzt oder einen Herzinfarkt erleidet, drohen Strafen, etwa wegen fahrlässiger oder gefährlicher Körperverletzung. Aber auch weniger gruselige Verkleidungen können zu Problemen führen: Gibt man sich zum Beispiel als Polizist aus, kann der Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt sein – etwa, wenn man andere unbefugt nach ihren Personalien fragt oder in den Verkehr eingreift. Auch sich mit Halloween-Maske hinter das Steuer zu setzen, ist keine gute Idee. Denn wird beim Fahren das Gesicht verdeckt, verstößt man gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der es heißt: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Auch dürfen Sicht und Gehör durch die Verkleidung beim Autofahren nicht beeinträchtigt werden.
Nach amerikanischer Tradition ziehen Kinder und Jugendliche zu Halloween in gruseligen Verkleidungen in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November von Haus zu Haus und bitten mit dem Ruf „Süßes oder Saures“ (engl. „trick or treat“) um Süßigkeiten. Bekommen sie nichts, rächen sie sich mit einem kleinen Streich.
Waffen: nicht zu realistisch
Wird das Halloween-Kostüm mit einem Waffenimitat aufgepeppt, sollte darauf geachtet werden, dass dieses nicht zu realistisch aussieht, denn das Accessoire darf keinesfalls für eine echte Waffe gehalten werden. Das Tragen von Anscheinswaffen ist nach dem Waffengesetz (WaffG) in Deutschland verboten. Dazu gehören sowohl besonders echt aussehende Spielzeugwaffen als auch nicht mehr funktionsfähige echte Schusswaffen. Auch bei der Halloween-Dekoration sollte man es nicht zu weit treiben. Wer etwa in seinem Vorgarten exzessive Gewalt-Szenarien aufbaut, kann Gefahr laufen, wegen unerlaubten und damit strafbaren Gewaltdarstellungen belangt zu werden.
SBa (28.08.2020)
Weitere Infos für Berater zum Thema Familie
Offen kommunizieren und trotzdem Grenzen setzen
Vorbilder sind für Kinder und Jugendliche wichtige Instanzen bei...[mehr erfahren]
Studie zeigt Nutzungsverhalten und Gefahren auf
Wie viele Jugendliche rauchen heute noch? Wie hoch ist ihr...[mehr erfahren]
„Wir sind froh, wenn wir unsere Patienten am Leben halten“
Eine in Deutschland etablierte Therapie zur Behandlung von...[mehr erfahren]
Die Beweisführung bleibt trotz neuer Gesetze schwierig
Die Kölner Silvesternacht von 2015 wurde von massenhaften sexuellen...[mehr erfahren]
Härtere Strafen bringen nichts
Jugendliche Intensivtäter beginnen ihre kriminelle Karriere häufig...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]