< Religiös begründetem Extremismus vorbeugen

Deutschland, nein danke?

Sie stellen sich Fantasieausweise aus und verweigern das Zahlen von Steuern, kommunaler Gebühren, Abgaben oder Bußgeldern: Für sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist Deutschland kein souveräner Staat und sie erkennen seine Autorität nicht an. Das stellt nicht nur Verwaltungsangestellte und Einsatzkräfte der Polizei vor große Herausforderungen, sondern das kann unter Umständen auch für unbeteiligte Dritte gefährlich werden – vor allem dann, wenn die „Reichsbürger“ Waffen besitzen. Die Corona-Pandemie hat dieser extremistischen Szene einen großen Zulauf beschert.

Reichsbürger widersetzen sich behördlichen Maßnahmen

© Ronald Rampsch/stock.adobe.com

Großes Gewaltpotenzial

Mit der Schaffung solcher Parallelwelten und der Ablehnung jeglicher staatlichen Ordnung sind „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als staatsfeindlich und extremistisch einzuordnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass der Anteil der Personen, die auch dem rechtsextremen Spektrum zugeneigt sind, mehr als fünf Prozent beträgt, Tendenz steigend (2021: 1.150 Personen; 2020: 1.000 Personen). Unter den „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern steigt auch die Zahl der Personen, die bereit sind, Gewalt anzuwenden. Dazu zählen gewalttätige Szeneangehörige sowie Personen, die beispielsweise durch Drohungen oder gewaltbefürwortende Äußerungen mit rechtsideologischen Bezügen auffallen. Das Bundesamt vermeldet einen Anstieg gewaltbereiter Szeneangehöriger von 2000 im Jahr 2020 auf 2.100 Personen im Jahr 2021. Das hohe Gewaltpotenzial in der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zeigt sich als aktiver Widerstand gegen die Durchführung staatlicher Maßnahmen. So schoss ein „Reichsbürger“ am 9. September 2021 im Zuge einer Durchsuchung mit einer Armbrust auf Polizeikräfte. Auch die Propagierung von Gewalt und Waffeneinsatz ist ein häufiges Phänomen innerhalb der Szene. Beispielsweise wird die Ermordung von Politikerinnen und Politikern durch eine angebliche Pflicht zum Widerstand gerechtfertigt. Die Waffenbehörden der Länder versuchen deshalb zu verhindern, dass Szeneangehörige eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten. Falls diese bereits in der Vergangen erteilt wurde, wird sie wieder eingezogen. Bis Ende 2021 mussten 1.050 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ihre waffenrechtliche Erlaubnis wieder zurückgeben. Doch mehr als 500 Personen aus dieser Szene verfügen nach wie vor über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Nicht auf Diskussionen einlassen

Die Mehrheit der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ hält jedoch Behörden und Institutionen vor allem durch eine unermüdliche Kommunikationsoffensive auf Trab. Sie verfassen ausufernde Schreiben in einem eigenwilligen Schreibstil mit schwer nachvollziehbaren Argumenten und Behauptungen sowie abwegigen Rechtsauffassungen. Meist geht es um die Ablehnung behördlichen Handelns. Dabei schrecken die Verfasser aber auch nicht vor Erpressungen, Beleidigungen, Nötigungen oder Gewaltandrohung zurück. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat deshalb eine Handlungsempfehlung für den Behördenalltag herausgegeben. Darin wird empfohlen, sich nicht auf Diskussionen einzulassen, da „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ wie Verschwörungstheoretiker als unbelehrbar anzusehen sind. Außerdem sollten im Umgang Vorkehrungen zur Eigensicherung getroffen werden.

TE (26.8.2022)

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