< Online-Datenbank für Opfer von Straftaten

Das reformierte Sexualstrafrecht

Die Kölner Silvesternacht von 2015 wurde von massenhaften sexuellen Übergriffen auf Frauen an der Domplatte überschattet. Wenige Monate später verabschiedete der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts. So wurde etwa ein neuer Straftatbestand zur sexuellen Belästigung geschaffen. Außerdem sind fortan alle sexuellen Handlungen strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Ein Knackpunkt bleibt die Beweispflicht.

Die Beweisführung bleibt trotz neuer Gesetze schwierig


Ein unerwünschter Griff an den Po kann zur Anzeige führen.

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

 

Die Kölner Silvesternacht von 2015 wurde von massenhaften sexuellen Übergriffen auf Frauen an der Domplatte überschattet. Wenige Monate später verabschiedete der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts. So wurde etwa ein neuer Straftatbestand zur sexuellen Belästigung geschaffen. Außerdem sind fortan alle sexuellen Handlungen strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Ein Knackpunkt bleibt die Beweispflicht.

„Nein heißt Nein!“

Opfer von sexueller Gewalt hatten es nach der früheren Gesetzeslage in Deutschland nicht einfach. Es musste vor Gericht nachgewiesen werden, dass sich das Opfer eindringlich gegen eine Vergewaltigung gewehrt hat. Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts ab 2016 macht sich nicht nur derjenige strafbar, der Sex unter Gewalt oder mit der Androhung von Gewalt erzwingt, sondern wer auch „gegen den erkennbaren Willen“ einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt. In solchen Fällen droht laut Paragraf 177 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Erkennbar bedeutet, dass eine verbale Äußerung des Opfers wie ein „Nein“ oder „Hör auf!“ genügt. Entscheidend ist, dass das Opfer vor Gericht nachweisen kann, dass es sich gegen die Handlung ausgesprochen hat. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ bewirkt, dass eine Straftat bereits dann vorliegt, wenn der Täter sich über den Willen des Opfers hinwegsetzt, ohne dass sich das Opfer dagegen zur Wehr setzen muss. Das heißt aber auch, dass der Täter den entgegenstehenden Willen wahrnehmen muss. Hier kann vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen. Die Beweislast bleibt weiterhin beim Opfer.

Strafbar macht sich, wer gegen den Willen einer Person handelt.

© redaktion93 / stock.adobe.com

„Grapschen“ ist eine sexuelle Belästigung

Ein Mann feierte 2017 mit Freunden auf dem Oktoberfest. Nach ein paar Gläsern Bier griff er einer Frau in den Schritt. Bis zur Reform des Sexualstrafrechts wurde ein solches „Grapschen“ als Beleidigung eingestuft und konnte nur auf Antrag der Geschädigten verfolgt werden. Mit der Gesetzesreform jedoch wurde der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach Paragraf 184i StGB neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Er besagt, dass sich strafbar macht, wer eine andere Person „in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“. Der Körperkontakt ist nach der Gesetzesbegründung sexuell bestimmt, wenn der Täter sexuell motiviert handelt. Das schließt zum Beispiel das „Grapschen“ mit ein, aber auch aufgedrängte Küsse und Umarmungen oder einen unerwünschten Klaps auf den Po. Entscheidend für die strafrechtliche Einordnung bleiben die genauen Umstände, etwa die Absicht des Täters und die Empfindungen des Opfers. Das kann im Einzelfall zu Problemen bei der Nachweisbarkeit führen. Nicht jeder Flirtversuch stellt eine Belästigung dar. Der Täter auf dem Oktoberfest jedenfalls wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Seite: 12weiter >>

Kurztipps

5 Tipps für...
...den Umgang mit Kinderfotos im Netz

So verhindern Sie den Missbrauch von Kinderfotos im Netz:

5 Tipps für...
...das Erkennen von Marken- und Produktfälschungen

So erkennen Sie Marken- oder Produktfälschungen:

5 Tipps für...
...den Schutz von Garage und Gartenhaus vor Einbruch

Diese Sicherungsmaßnahmen machen Sinn.

5 Tipps für...
...das Erstellen von Vollmachten

So sollten Sie sich in Bezug auf Vorsorge- oder Bankvollmachten...

5 Tipps für...
...sicheres Feiern auf Festivals und Konzerten

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie bei großen Events feiern wollen.

5 Tipps für...
...den sicheren Campingurlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Erpressersoftware (Ransomware)

Darauf sollten Sie achten, um Angriffen auf Ihren Computer mit...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Hacker-Angriffen

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren Rechner und Ihre...

5 Tipps für...
...den Schutz pflegebedürftiger Menschen vor Gewalt

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Gewalt gegen pflegebedürftige...

5 Tipps für...
...sicheres Rodeln

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Winter eine sichere...

5 Tipps für...
...die Immobiliensuche im Internet

Das sollten Sie beachten, um bei der Wohnungssuche im Internet...

5 Tipps für...
...Zivilcourage im Alltag

Das sollten Sie beachten, wenn Sie in der Öffentlichkeit eine...

5 Tipps für...
...die sichere Cloud-Nutzung

Das sollten Sie beachten, um Ihre Daten sicher in Cloud-Diensten zu...

5 Tipps für...
...die sichere Nutzung von Fahrradanhängern

So sind Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrradanhänger sicher...

5 Tipps für...
...verantwortungsvolles Radfahren im Straßenverkehr

So kommen Sie sicher und rücksichtsvoll durch den Stadtverkehr.

5 Tipps für...
...sicheres Homeschooling/digitales Lernen

Darauf sollten sie achten, wenn der Unterricht Ihrer Kinder zuhause...

5 Tipps für...
...den Verdachtsfall auf Kindesmissbrauch

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie in ihrem Umfeld einen...

5 Tipps für...
...ein sicheres Internet für Kinder

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Kinder oder Schüler vor...

5 Tipps für...
...das Radfahren im Winter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der kalten Jahreszeit trotz...

5 Tipps für...
...das sichere Wandern

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie auf eine Wanderung gehen möchten.

5 Tipps für...
...das sichere Surfen im Urlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Urlaub mobile Geräte nutzen.

5 Tipps für...
...einen erfolgreichen Widerruf

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen abgeschlossenen...

5 Tipps für...
...sicheres Bezahlen im Internet (Online Banking)

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie online bezahlen möchten.

5 Tipps für...
...sicheres Arbeiten im Home Office

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von zuhause arbeiten.

5 Tipps für...
...mehr Sicherheit auf der Skipiste

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der Wintersportsaison auf...

5 Tipps für...
...das Böllern an Silvester

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie an Silvester Raketen steigen...

5 Tipps für...
...den Umgang mit Spam-Mails

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von Spam-Mails in Ihrem...

5 Tipps für...
...sicheres Online-Dating

Darauf sollten Sie bei der Partnersuche im Netz achten.

5 Tipps für...
...den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie sich gegen Mobbing im Job...

5 Tipps für...
...unfallfreies Grillen

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in den Sommermonaten sicher im...

Weitere Infos für Eltern

Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen

Weniger als die Hälfte der 15-Jährigen in Deutschland kann nach...[mehr erfahren]

Deutschland braucht ein einheitliches Versammlungsrecht

Die Proteste und Demonstrationen rund um die Corona-Beschränkungen...[mehr erfahren]

Seniorpartner in School

Kinder lernen Konflikte lösen

Das weggenommene Schulbrot oder das Ärgern in der Pause – auch Kinder...[mehr erfahren]

Projekt „Prävention in Kindergarten und Schule – PiKS“

Der Deutsche Förderpreis Kriminalprävention wird seit dem Jahr 2003...[mehr erfahren]

Das „verfluchtes Paradies“

Kinder sollten in der DDR früh zu „sozialistischen Persönlichkeiten“...[mehr erfahren]