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Alles dabei für Notfall und Kontrolle?

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer machen sich keine Gedanken, ob ihr Auto für einen Ernstfall gut ausgestattet ist. Egal ob Unfall, Panne oder nur eine Polizeikontrolle: Die richtige Ausstattung kann im Notfall lebensrettend sein. Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Gegenständen vor, die man im Auto unbedingt mitführen muss. Dazu gehört etwa das Warndreieck oder ein Verbandskasten. Doch darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Dingen, die im Verkehrsalltag sinnvoll und nützlich sind.

Warum Warnweste und Verbandskasten ins Auto gehören


Bei einer Autopanne sind Warndreieck und Warnweste wichtige Helfer

© Kzenon/stock.adobe.com

 

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer machen sich keine Gedanken, ob ihr Auto für einen Ernstfall gut ausgestattet ist. Egal ob Unfall, Panne oder nur eine Polizeikontrolle: Die richtige Ausstattung kann im Notfall lebensrettend sein. Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Gegenständen vor, die man im Auto unbedingt mitführen muss. Dazu gehört etwa das Warndreieck oder ein Verbandskasten. Doch darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Dingen, die im Verkehrsalltag sinnvoll und nützlich sind.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung:

Folgende Gegenstände müssen in jedem Fahrzeug laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mitgeführt werden. Denn sie dienen dazu, im Notfall sich selbst zu schützen, einen Unfallort abzusichern und erste Hilfe zu leisten.

  • Führerschein und Fahrzeugpapiere
    Der Führerschein und die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ müssen immer im Original mitgenommen werden. Die Zulassungsbescheinigung, früher der Fahrzeugschein, enthält alle wichtigen technischen Informationen über das Kfz und die amtliche Genehmigung, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei einer Polizeikontrolle muss man den Führerschein und Zulassungsbescheinigung I auf Verlangen vorzeigen können. Wer dann die Papiere nicht dabei hat, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Achtung! Die „Zulassungsbescheinigung Teil II“, früher der Fahrzeugbrief, zeigt an, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Sie sollte auf keinen Fall im Auto mitgeführt werden, denn wenn das Fahrzeug gestohlen wird, könnte der Dieb sich dann als neuer Eigentümer eintragen lassen.
  • Verbandskasten und Masken
    Der Verbandskasten im Auto soll der Erstversorgung von Verletzten dienen, etwa nach einem Unfall. Er muss deshalb laut §35h der StVZO in jedem Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Das Erste-Hilfe-Material sollte so verpackt sein, dass der Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend geschützt ist. Die sterilen Verbände in einem Verbandskasten haben ein Ablaufdatum in der Regel von maximal fünf Jahren. Die Verbände sollten daher regelmäßig kontrolliert werden. Dabei sollte auch fehlendes Material ersetzt werden, das bereits verwendet wurde. Seit Februar 2023 müssen im Verbandskasten nach DIN 13164 auch zwei Masken enthalten sein. Fehlt der Kasten im Auto, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Für Motorräder ist übrigens ein Verbandskasten nicht verpflichtend, er wird aber empfohlen.
  • Warnweste
    In jedem Pkw, Lkw, in Bussen und Zug- und Sattelzugmaschinen muss immer mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Sie kann gelb, orange oder rot sein. Die Westen dienen vor allem dem Eigenschutz bei Pannen oder in Unfallsituationen. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen verbessert das Tragen der Weste die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer. Allerdings ist nur das Mitführen, nicht aber das Tragen der Westen gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt. Kann die Weste bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden, wird in der Regel ein Verwarngeld von 15 Euro erhoben. Im Ausland sind die Regeln teilweise wesentlich strenger. Hier ist häufig auch das Tragen der Weste Pflicht und die Strafe kann – etwa in Spanien – bis zu 200 Euro betragen.
  • Warndreieck
    Auch das Warndreieck muss verpflichtend mitgeführt werden. Das Dreieck muss reflektierend, leicht aufzubauen und standsicher sein. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss es so aufgestellt werden, dass Auffahrunfälle verhindert werden. Daher muss es auch aus einiger Entfernung gut sichtbar sein. Es sollte auf Landstraßen etwa 100 und auf Autobahnen mindestens 150 Meter vom Pannen- oder Unfallort aufgestellt werden.

Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll sind folgende Dinge:

  • Notfallnummern
    Bei den Autopapieren im Handschuhfach sollten Notrufnummern, etwa von wichtigen Angehörigen, und auch die Angaben zur eigenen Haftpflichtversicherung hinterlegt sein. Außerdem verfügen moderne Smartphones über besondere Tastencodes, um automatisch einen Notruf abzusetzen. Diese variieren allerdings je Betriebssystem.
  • Ersatzreifen und Werkzeug
    Ein Ersatzreifen ist zwar nicht Pflicht, sollte aber aus eigenem Interesse zusammen mit einem Radkreuz und einem kleinen, transportablen Wagenheber vorhanden sein. Auch wenn man selber den Reifen nicht wechseln kann, erleichtert das einem Pannendienst die Arbeit.
  • Taschenlampe
    Im Falle einer nächtlichen Autopanne oder eines Unfalls kann eine kleine lichtstarke Taschenlampe gute Dienste leisten. Sie sollte immer mit aufgeladenen Batterien oder Akku im Handschuhfach liegen.
  • Starthilfeset
    Ein Starthilfekabel kostet nur wenige Euro. Doch im Falle eines Falles kann damit eine leere Autobatterie soweit aufgeladen werden, dass das Starten des Motors möglich ist. Allerdings wird dafür die Batterie eines zweiten Fahrzeugs benötigt. Auch Elektrofahrzeuge haben neben der Hochvolt- oder Traktionsbatterie eine klassische 12V-Starterbatterie, die für das Starten und verschiedene Elektrik und Elektronik im Auto benutzt wird, etwa für die Bordelektronik oder die Zentralverriegelung. Die Starthilfe funktioniert dabei wie bei einem Verbrenner.
  • Notfallhammer
    In bestimmten Notfallsituationen kann ein kleiner Notfallhammer Leben retten. Etwa bei einem Sturz des Autos in ein Gewässer oder nach einem Unfall, bei dem der Wagen eingeklemmt wurde oder in Seitenlage liegt. Mit dem Hammer kann dann die Autoscheibe eingeschlagen werden. In den Hammer integriert ist meist ein Gurtschneider, mit dem im Notfall ein verklemmter Sicherheitsgurt durchgeschnitten werden kann.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Gegenstände, die nützlich sein können. Dazu gehört zum Beispiel eine Parkscheibe für die Kurzzeitparkzonen in den Innenstädten. Auch eine Decke macht Sinn – für den Fall, dass man bei einem plötzlichen Wintereinbruch, einem Stau oder einer Panne ohne Wagenheizung festsitzt. Auch bei verunfallten Personen mit Schock kann sie nützliche Dienste leisten. Und schließlich kann man spezielle Autofeuerlöscher im Kofferraum mitführen. Der ADAC empfiehlt hier Pulver- oder Schaumfeuerlöscher. Allerdings zählen Fahrzeugbrände zu den seltensten Unfall- oder Pannenarten.

TE (24.11.2023)

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