Erste Hilfe leisten nach Drogenkonsum
Bei Bewusstlosigkeit sollte immer der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden
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Was tun bei einem Angst-/Horror-Trip?
Psychoaktive Substanzen wie LSD oder Cannabis können bei Konsumenten Panik oder Angstzustände auslösen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
- die Person an einen ruhigen, gut belüfteten Ort bringen
- beruhigend auf sie einwirken und bei ihr bleiben, ggf. Körperkontakt halten, wenn möglich, vertraute Personen dazuholen
- erklären, dass die Angst auf die Drogen zurückzuführen ist und bald vorbeigehen wird
- das Gespräch auf positive Themen lenken
- etwas zu trinken geben (kein Alkohol oder aufputschende/koffeinhaltige Getränke wie Kaffee oder Energy-Drinks)
- manche Personen fangen an zu hyperventilieren (es wird schnell und schnappartig ein-, aber nicht oder kaum ausgeatmet). In dem Fall sollte man gemeinsam mit der Person ruhig atmen und sie ggf. in eine Plastik- oder Papiertüte atmen lassen.
- lässt sich die Person nicht beruhigen oder gefährdet sie sich oder andere, sollte die Polizei und/oder ein Arzt verständigt werden.
Was tun bei Atem- oder Herzstillstand?
Bei einem Herzstillstand kann man an Hals und Handgelenken keinen Puls mehr fühlen. Erleidet jemand einen Atemstillstand, wird die Atmung sehr flach und stoppt schließlich ganz. Der Brustkorb hebt und senkt sich nicht mehr, die Lippen werden blau. Vor Mund und Nase ist kein Luftzug mehr zu spüren. In beiden Fällen muss sofort Erste Hilfe in Form von Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung sowie einer Herzmassage geleistet werden!
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
- sofort den Rettungsdienst verständigen
- die Person flach auf den Boden legen
- nachschauen, ob eventuell Erbrochenes die Atemwege blockiert – den Mund und den Rachen davon befreien
- Kopf leicht nach hinten überstrecken
- Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung in Kombination mit einer Herzdruckmassage durchführen – so lange, bis der Rettungsdienst eintrifft
- auch wenn die Person wieder selbstständig beginnt zu atmen, müssen Puls und Atmung weiterhin kontrolliert werden, bis ein Arzt eintrifft.
SW (17.12.2015)
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