< Aussteiger in der schulischen Prävention

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Vorfahrt, Abbiegen, Handzeichen: Seit vielen Jahren werden in der Region Teltow-Fläming in Brandenburg Fahrradprüfungen für die vierten Klassen der Grundschulen und 5. Klassen der Förderschulen angeboten. Das Ziel ist, dass die Kinder selbstständig und sicher am Straßenverkehr teilnehmen und auf die vielen Gefahren auf der Straße richtig reagieren können. Dadurch sollen Fahrradunfälle verhindert werden.

Die Fahrradprüfung in Teltow-Fläming


Vor der Prüfung wird jedes Fahrrad gründlich gecheckt

© Polizeiinspektion Teltow-Fläming

 

Vorfahrt, Abbiegen, Handzeichen: Seit vielen Jahren werden in der Region Teltow-Fläming in Brandenburg Fahrradprüfungen für die vierten Klassen der Grundschulen und 5. Klassen der Förderschulen angeboten. Das Ziel ist, dass die Kinder selbstständig und sicher am Straßenverkehr teilnehmen und auf die vielen Gefahren auf der Straße richtig reagieren können. Dadurch sollen Fahrradunfälle verhindert werden.

Der Fahrradpass als Wegweiser

Rund 70 Fahrradprüfungen führt Axel Schugardt von der Polizeiinspektion Teltow-Fläming in jedem Schuljahr an den Grund- und Förderschulen in der Region durch. Seit 2019 ist der Polizeioberkommissar dafür zuständig, die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen auf ihre Verkehrstauglichkeit auf zwei Rädern zu testen. Die Fahrradprüfung ist der finale Test, nachdem die Kinder zuvor schon durch umfangreichen theoretischen Unterricht und eine theoretische Prüfung in der Schule auf die Praxis vorbereitet wurden. Auch das Fahren auf der Straße haben sie vorher schon geübt. „Diese Aufgaben übernehmen noch die Schulen beziehungsweise die Eltern. Ich komme dann hinzu, um die Prüfung abzunehmen und die Fahrradpässe auszuhändigen, wenn sie bestanden wurde“, erklärt Axel Schugardt. Anders als beim regulären Führerschein, ist der Fahrradpass natürlich keine Voraussetzung, um ein Fahrrad fahren zu dürfen. Doch er ist ein Wegweiser für die Eltern, wie sicher das Kind auf dem Rad unterwegs ist. „Nach der Prüfung kann man dann sagen: Dich kann ich draußen fahren lassen oder nur im Beisein von Erwachsenen – oder vielleicht auch noch gar nicht. Letzten Endes, müssen das natürlich die Eltern entscheiden“, fügt der Polizeioberkommissar hinzu.

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