Neue Regeln, Strafen sowie Schilder für Verkehrsteilnehmer
Weitere Änderungen der StVO
Darüber hinaus sind Änderungen der StVO vor allem aus Gründen der Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit und aus praktischen Bedürfnissen heraus vorgenommen worden. Dabei wurden neue Piktogramme und Verkehrszeichen eingeführt.
Unteranderem wurde die Freigabe des Bussonderfahrstreifens für Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit wenigstens drei Personen besetzt sind, ermöglicht. Dafür wurde ein entsprechendes Sinnbild eingeführt.
Mit einem entsprechenden Zeichen für Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, bei Verzicht auf Parkgebühren dies auf dem Parkscheinautomaten auch außerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen darstellen zu können.
Für Wohnmobile und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) wurden Piktogramme in § 39 eingeführt, um diese Fahrzeugarten mit besonderer Zweckbestimmung künftig zum Gegenstand von Zusatzzeichen machen zu können (z. B. zur Kennzeichnung entsprechender Parkflächen), sowie zur entsprechenden Ergänzung der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO.Ein neues Verkehrszeichen verbietet für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen.
Ferner wurde klargestellt, dass Akustische Fahrzeugwarnsysteme im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (ABl. L 158 vom 27. Mai 2014, S. 131) keine Schallzeichen im Sinne des § 16 Absatz 1 und 3 StVO sind.
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