Neue Regeln, Strafen sowie Schilder für Verkehrsteilnehmer
Besondere Regelungen für Carsharingfahrzeuge
Die 54. Änderungs-Verordnung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (BHBl. I 2020 Seite 814) dient unter anderem der Ausfüllung der Verordnungsermächtigungen des Carsharinggesetz (CsgG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2230), mit dem die Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Verwendung von Carsharingfahrzeugen im Rahmen stationsunabhängiger oder stationsbasierter Angebotsmodelle zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.
Bisher gab es in der StVO keine Rechtsvorschriften, die eine Parkbevorrechtigung und Anordnung der Parkgebührenbefreiung auf der Grundlage entsprechender Gebührenordnungen der Länder oder Gebührensatzungen der Kommunen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sowie die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Förderung des Carsharing ermöglichten. Länder und Kommunen haben aber ein hohes Interesse an der Einräumung solcher Parkprivilegien aus nicht-ordnungsrechtlichen Gründen.
Mit der 54. ÄndVO wird zum einen zur Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität eine Regelung geschaffen, die die Grundlage für die Darstellung der Parkvorberechtigung bildet. Zum anderen wird die Möglichkeit zur Einführung von Parkvorbevorrechtigungen für Carsharingfahrzeuge geschaffen. Deshalb werden diesbezüglich ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und eine Plakette zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen ist, eingeführt.
Auf Grund der zwischenzeitlichen Diskussion über diese Verschärfung denkt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herr Scheuer, darüber nach, sie wieder rückgängig zu machen. Die politische Diskussion darüber ist nunmehr voll entbrannt. Wie sie endet, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden.
Sie finden den zur Zeit noch gültigen Stand hier in unserer Broschüre "Verkehrswissen kompakt".
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