Polizeiruf, aber wann?
Der Notruf: Was ist passiert? (Ereignis, Zahl der Verletzten, besondere Gefahren) Wo ist etwas passiert? Wer meldet das Geschehen? (Name, Standort, Telefonnummer) Nach der Meldung auf das Eintreffen der Polizei warten!
Zweifels-Fälle beim Notruf
Es gibt Fälle, in denen nicht direkt klar ist, ob man die Polizei rufen sollte oder nicht. Einige Beispiele, in denen man die Polizei unter der 110 anrufen sollte:
Man hatte einen Autounfall mit kleinem Blechschaden ohne Verletzte.
- Man ist Zeuge eines Unfalls auf der Autobahn, fährt aber weiter.
- Man sieht jemanden, der ganz offensichtlich nicht mehr fahrtüchtig ein Auto steuert.
- Man hört laute Schreie/Kinderweinen/Auseinandersetzungen bei den Nachbarn.
- Man registirert, dass der Briefkasten eines Nachbarn seit Wochen überquillt.
In diesen „Zweifelsfällen“ gilt es, zu differenzieren:
- Ein Obdachloser liegt reglos bei Kälte draußen, antwortet nicht: Die Polizei unter 110 anrufen oder/und direkt den Rettungsdienst unter der 112.
- Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn: Die Polizei erst dann rufen, wenn man das Problem nicht durch eigene Ansprache lösen kann.
- Ein Hund winselt und bellt in einem Gebäudekomplex, es ist nicht klar, wo genau: Das hängt von den Umständen ab. Wie lange bellt der Hund schon? Ist das vielleicht sogar üblich? Sofern es ungewöhnlich ist: Die Polizei rufen oder das Ordnungsamt.
Darf man auch anonym anrufen?
Erster Polizeihauptkommissar Frank Rentmeister: „Sofern man sich im Zeugenstand befindet und kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, besteht grundsätzlich die Pflicht, die Wahrheit zu sagen und auch die Personalien mitzuteilen.“ Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben Ehegatten und bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Geistliche und Journalisten. Wenn man seine Personalien nicht angibt, obwohl man dazu verpflichtet ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 OWiG) und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. „Anonyme Anrufe werden trotzdem entgegengenommen“, sagt Rentmeister. Inwiefern daraufhin Maßnahmen getroffen werden, richte sich nach dem Einzelfall.
Weitere Infos für Gewerbetreibende
So schützt man sich am besten
Heinrich Hauner ist Kriminalhauptkommissar beim Präsidium München....[mehr erfahren]
Von »Antivirenschutz« bis »Sichere Zugangsdaten«
Bei der Gebäudesicherung eines Unternehmens kommt der Bereich...[mehr erfahren]
„Niemand sollte glauben, sein Unternehmen sei für Hacker uninteressant“
Durch die Corona-Pandemie hat der Datenverkehr in Deutschland...[mehr erfahren]
Beharrlichkeit und behördenübergreifende Zusammenarbeit
Früher gab es in Essen fast in jeder Woche sogenannte „Tumultlagen“:...[mehr erfahren]
Polizei und Verbraucherschutz warnen vor Fake-Shops
Angesichts der extrem gestiegenen Preise für Öl und Gas setzen viele...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]
Hilfe bei gestohlenen Fahrrädern
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die Fahrraddiebstähle...[mehr erfahren]