Überfall- und Einbruchmeldeanlagen bieten zusätzlichen Schutz
Elektronische Sicherung von Gebäuden
Alarmanlagen spielen eine wichtige Rolle beim Einbruchschutz
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Neben der mechanischen Sicherung eines Gebäudes spielt auch der elektronische Schutz vor Überfällen und Einbrüchen mithilfe von Alarmanlagen eine wichtige Rolle. Die so genannten Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) bieten für Gewerbetreibende einen zusätzlichen Schutz vor Diebstahl, indem sie einen Einbruch oder Überfall erkennen bzw. melden.
Was eine gute Einbruchmeldeanlage ausmacht
Wichtig ist dabei, dass die Anlage einen Einbruchsversuch frühzeitig meldet, und zwar bevor die Täter die vorhandenen mechanischen Sicherheitsbarrieren wie Türen oder Fenster überwunden haben. Dazu sollten diese „auf Öffnen“ überwacht werden, das heißt, dass jedes unberechtigte Öffnen umgehend gemeldet wird. „Es macht außerdem Sinn, eine Kombination aus der so genannten „Außenhautüberwachung“ und der „Fallenüberwachung“ zu wählen. Bei ersterem werden alle sicherheitsrelevanten äußeren Zugänge wie Türen und Fenster überwacht. Die Fallenüberwachung übernimmt die Sicherung der Bereiche, zu denen sich ein Täter vermutlich Zugang verschaffen wird“, erklärt Nicole Hören vom Präventionszentrum der Polizei in Bremen. Das sind etwa Räume, in denen ein Täter Wertvolles vermutet. Eine gute Einbruchmeldeanlage sollte außerdem die Möglichkeit bieten, einen Überfallalarm auszulösen. Für Gewerbebetriebe eignen sich Alarmanlagen der Klassen B (für Gewerbeobjekte und öffentliche Objekte) oder C (Gewerbeobjekte und öffentliche Objekte mit hoher Gefährdung). Welche Anlagen in einem Unternehmen konkret Sinn machen, sollte zusammen mit einem Fachunternehmen erarbeitet werden. Dabei sind auch die Forderungen der jeweiligen Versicherung zu berücksichtigen. Denn: Die Versicherer machen in der Regel genaue Vorgaben, welche Art Anlage eingebaut werden muss. Die Planung und der Einbau müssen bei besonderen Vorgaben von einem VdS-zertifizierten Errichter erfolgen.
Falschalarme verhindern
Nicht geprüfte Anlagen versprechen häufig viel und halten wenig. So achtet zum Beispiel der ZertifiziererVdS bei der Prüfung der Anlagen unter anderem darauf, dass nahezu keine falschen Alarme erfolgen. „Nichts schadet der Glaubwürdigkeit einer Einbruch- oder Überfallmeldeanlage mehr, als ständige Falschalarme“, so Hören. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die so genannte „Zwangsläufigkeit“ einer Anlage. Diese technische Schutzfunktion sorgt einerseits dafür, dass ein Nutzer nicht aus Versehen einen Falschalarm auslösen kann, da er vor Betreten eines überwachten Bereiches „gezwungen“ wird, die Anlage unscharf zu schalten. Dazu wird etwa ein Sperrelement im Türrahmen montiert. Ist die Anlage scharf geschaltet, kann die Tür nicht geöffnet werden. Erst nach Unscharfschaltung wird die Tür freigegeben. Außerdem sorgt eine zwangsläufige Anlage dafür, dass diese nur scharf geschaltet werden kann, wenn alle überwachten Fenster und Türen geschlossen sind.
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Der Alarm sollte direkt bei der Polizei oder einem Sicherheitsunternehmen ausgelöst werden
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Fernalarm an Polizei oder Sicherheitsunternehmen
Eine Einbruchmeldeanlage sollte stets über einen so genannten „Fernalarm“ bei einem Sicherheitsunternehmen aufgeschaltet werden. „In einigen Bundesländern ist eine Aufschaltung der Meldeanlage direkt zur Polizei möglich. Dieses ist jedoch an bestimmte technische Voraussetzungen gebunden. Der Vorteil ist, dass die Polizei im Fall eines Alarms sofort zum Einsatzort fahren kann und keine Zeit verloren geht“, erklärt die Expertin. Ist eine direkte Aufschaltung bei der Polizei nicht möglich, sollte die Anlage mit einem privaten Sicherheits- oder Wachdienst vernetzt werden. Häufig wird dieser Service auch direkt von den Errichterfirmen angeboten.
Checkliste Alarmanlage
- Eine Alarmanlage ist eine wertvolle Ergänzung zu mechanischen Sicherungsvorkehrungen.
- Planung, Installation und Wartung sollten nur von einem Facherrichter vorgenommen werden (Errichterlisten sind bei den polizeilichen Beratungsstellen erhältlich)
- Es ist ein detailliertes Sicherungskonzept zu erstellen – was wird wie, womit und warum überwacht? Eine Besichtigung durch einen Fachberater ist dazu unerlässlich.
- Planung, Geräteauswahl, Installation und Wartung sollten nach den Normen DIN EN 50130, 50131, 50136 und DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) erfolgen.
- Lassen Sie sich in die Bedienung der Anlage genau einführen und bestehen Sie auf detaillierten Anschluss-, Verlege- und Verteilerplänen für die Anlage.
- Lassen Sie sich vom Errichter eine Anlagenbeschreibung nach dem „Polizeilichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ ausstellen.
- Achten Sie auf die „Zwangsläufigkeit“ der Anlage.
- Die Anlage sollte regelmäßig gewartet werden.
SBa (27.04.2023)
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