< Rechtsextreme Straftaten aufklären

Einmal Gefängnis und zurück

Kein Handy, kein Kumpels, keine Freiheiten: Seit 2012 kann in Deutschland zusätzlich zur Bewährung eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen gegen straffällige Jugendliche verhängt werden. Zuvor mussten sich die Gerichte für eine der beiden Sanktionsmöglichkeiten entscheiden. Durch die Lockerung der Rechtslage verspricht man sich einen Rückgang der Jugendkriminalität. Denn wer rechtzeitig merkt, dass der Gefängnisaufenthalt kein „all-inclusive“ Aufenthalt ist, begeht keine Straftat mehr – so die Theorie. Doch kann der Kurzarrest seine abschreckende Funktion überhaupt erfüllen oder animiert der Kontakt zu anderen Insassen sogar dazu, weitere Straftaten zu begehen? Diesen und anderen Fragen widmete sich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter der Leitung von Prof. Thomas Bliesener im Rahmen eines Forschungsprojekts.

Prof. Thomas Bliesener, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

© Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

Unterschätzung der Konsequenzen

Doch warum zeigt der Arrest keine eindeutig abschreckende Wirkung? Für Bliesener kann das damit zusammenhängen, dass ein Täter in der Regel nicht über die Folgen der Tat nachdenkt: „Insbesondere Jugendliche handeln meist unüberlegt. Mögliche Strafen werden unterschätzt. Sie sehen nur den Nutzen – egal ob das ein Diebesgut oder das Ansehen in der Clique ist.“ Dass die Jugendlichen während des Arrests durch den Kontakt zu den anderen noch mehr kriminelle Energie entwickeln, hält der Experte jedoch für unwahrscheinlich. Dafür sei der Aufenthalt zu kurz und es gebe zu wenig Austauschmöglichkeiten: „Meist sitzen die Jugendlichen in Einzelhaft. Zudem sind sie selten unbeaufsichtigt.“

Ein Umdenken ist möglich

Eine positive Nachricht hat Bliesener dennoch: „In Einzelfällen kommt es durch den Arrest zu einer Art Wendepunkt.“ So werde die Kriminalität des Jugendlichen innerhalb der Familie häufig geleugnet. „Viele Angehörigen tun diese Straftaten als „Justizirrtum“ ab oder sie schieben es auf den schlechten Einfluss durch Freunde“, erklärt der Experte. Erst durch die Inhaftierung merken manche Erziehungsberechtigte, dass tatsächlich etwas schiefläuft. „Dann kommt die Einsicht: Wir müssen dafür sorgen, dass der Junge oder das Mädchen sein oder ihr Verhalten künftig ändert“, so der Diplom-Psychologe abschließend.

MW (26.05.2017)

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