< Vorurteile – Pöbeleien – Schläge

Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Im Straßenverkehrsrecht werden Vergehen häufig als Ordnungswidrigkeit geahndet. Doch ab wann wird falsches oder riskantes Fahrverhalten eigentlich zur Straftat? Jeldrik Grups von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) klärt im Gespräch mit PolizeiDeinPartner über die wichtigsten Unterschiede und Konsequenzen auf.

Legalitäts- vs. Opportunitätsprinzip

Strafvefolgungerfolgungsbehörden in Deutschland, darunter Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung, unterscheiden zwischen dem sogenannten Legalitäts- und Opportunitätsprinzip. „Bei Straftaten gilt grundsätzlich das Legalitätsprinzip“, so Jeldrik Grups. „Das bedeutet: Sobald bekannt wird, dass ein Vergehen den Tatbestand einer Straftat erfüllen könnte, sind unsere Kolleginnen und Kollegen gezwungen, Ermittlungen einzuleiten.“ Im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) herrscht hingegen das Opportunitätsprinzip: „Hier hat die Polizei die Möglichkeit, abzuwägen, ob ein Vergehen verfolgt wird oder nicht. Kurz gesagt: Die Beamtinnen und Beamte können eingreifen, müssen es aber nicht in jedem Falle.“ Kann die Ordnungswidrigkeit nicht bzw. nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wird das Verfahren ohnehin eingestellt.

Jeldrik Grups, Gewerkschaftssekretär in der Bundesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei

© GdP

Grenze schwer zu bestimmen

Es gibt eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die unter gewissen Umständen schnell in einen Straftatbestand übergehen können. So verhält es sich zum Beispiel bei einer Trunkenheitsfahrt mit 0,5 Promille. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit 500 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg bestraft wird. Aber nur, wenn nichts weiter passiert ist. Sobald man mit dieser Promillezahl einen noch so kleinen Verkehrsunfall verursacht, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Folglich müssen die Verursacher mit einer Geldstrafe rechnen – und der Führerschein ist mindestens sechs Monate weg. Gleiches gilt beim Drängeln mit Lichthupe, beim Überfahren einer roten Ampel, beim Überholen trotz Überholverbot oder zu schnellem Fahren in einer verkehrsberuhigten Zone. „Alle diese Delikte sind prinzipiell erst einmal Verkehrsordnungswidrigkeiten, die jedoch schnell zu Straftaten werden können, sobald man grob verkehrswidrig oder rücksichtslos fährt und andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet“, weiß Grups. Auch Gaffer bei Verkehrsunfällen müssen unter Umständen mit einer Haftstrafe rechnen. Entfernen sie sich nicht vom Unfallort, obwohl sie von der Polizei dazu aufgefordert wurden, handelt es sich dabei „noch“ um eine Ordnungswidrikeit. Zur Straftat wird das Gaffen allerdings dann, wenn man in Not geratenen Personen keine Hilfe leistet. Auch ein nicht abgesetzter Notruf kann als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden. Fertigen Schaulustige zusätzlich Videos oder Fotos vom Unfallort oder sogar von den Verletzten oder Todesopfern an, machen sie sich im besonderem Maße strafbar.

Mildere Strafen fürs sogenannte Schwarzfahren?

Ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr zu fahren, gilt bislang als Straftat. Grundlage dafür ist der Paragraph 265a des Strafgesetzbuchs (StGB). Das „Erschleichen von Leistungen“, so der offizielle Name des Delikts, wird demnach mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auch mit dem Hinweis, man wolle die Behörden entlasten, wird im politischen Raum diskutiert, das sogenannte Schwarzfahren zukünftig nicht mehr als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. „Ob im schlimmsten Falle Gefängnisstrafen für das Fahren ohne Fahrschein sinnvoll und gerecht sind, wird in Politik und Gesellschaft in letzter Zeit verstärkt diskutiert“, betont Jeldrik Grups. „Im Kern geht es hier um die Frage, ob das Schwarfahren nach heutigem gesellschaftlichen Verständnis von Recht und Unrecht tatsächlich (noch) einen besonders schwerwiegenden Gesetzesverstoß darstellt.“ Sollte aus den bestehenden Ideen der Entkriminalisierung Realität werden, wäre für das sogenannte Schwarzfahren künftig wohl nur noch eine Geldbuße fällig. „Unabhängig davon, wie man selbst den Schweregrad des sogenannten Schwarzfahrens bewerten mag – um die Behörden zu entlasten wäre jedenfalls zielführender, den Polizei- und Ordnungsbehörden mehr Personal zur Verfügung zu stellen“ kommentiert Grups die Diskussion.

KF (Stand 25.03.2022)

Seite: << zurück12

Kurztipps

5 Tipps für...
...den Umgang mit Kinderfotos im Netz

So verhindern Sie den Missbrauch von Kinderfotos im Netz:

5 Tipps für...
...das Erkennen von Marken- und Produktfälschungen

So erkennen Sie Marken- oder Produktfälschungen:

5 Tipps für...
...den Schutz vor K.O.-Tropfen und Co

So sollten Sie sich in Bezug auf K.O.-Tropfen und Aufputschpillen...

5 Tipps für...
...sicheres Feiern auf Festivals und Konzerten

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie bei großen Events feiern wollen.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Erpressersoftware (Ransomware)

Darauf sollten Sie achten, um Angriffen auf Ihren Computer mit...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Hacker-Angriffen

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren Rechner und Ihre...

5 Tipps für...
...sicheres Rodeln

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Winter eine sichere...

5 Tipps für...
...die Immobiliensuche im Internet

Das sollten Sie beachten, um bei der Wohnungssuche im Internet...

5 Tipps für...
...Zivilcourage im Alltag

Das sollten Sie beachten, wenn Sie in der Öffentlichkeit eine...

5 Tipps für...
...verantwortungsvolles Radfahren im Straßenverkehr

So kommen Sie sicher und rücksichtsvoll durch den Stadtverkehr.

5 Tipps für...
...das Radfahren im Winter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der kalten Jahreszeit trotz...

5 Tipps für...
...das sichere Surfen im Urlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Urlaub mobile Geräte nutzen.

5 Tipps für...
...einen erfolgreichen Widerruf

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen abgeschlossenen...

5 Tipps für...
...sicheres Bezahlen im Internet (Online Banking)

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie online bezahlen möchten.

5 Tipps für...
...mehr Sicherheit auf der Skipiste

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der Wintersportsaison auf...

5 Tipps für...
...das Böllern an Silvester

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie an Silvester Raketen steigen...

5 Tipps für...
...den Umgang mit Spam-Mails

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von Spam-Mails in Ihrem...

5 Tipps für...
...sicheres Online-Dating

Darauf sollten Sie bei der Partnersuche im Netz achten.

5 Tipps für...
...den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie sich gegen Mobbing im Job...

5 Tipps für...
...unfallfreies Grillen

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in den Sommermonaten sicher im...

5 Tipps für...
...das Baden in offenen Gewässern

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in offenen Gewässern wie...

5 Tipps für...
...eine sichere Fahrt auf dem E-Scooter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie mit dem Elektroroller unterwegs...

5 Tipps für...
...den Umgang mit Sozialen Medien

Diese Tipps helfen Ihnen, Social-Media-Kanäle sicher zu nutzen.

5 Tipps für...
...die Karnevalszeit

Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – darauf sollten Sie achten.

5 Tipps für...
...den sicheren Geschenkekauf

So verhindern Sie, dass der Einkauf nicht mit Frust endet.

5 Tipps für...
...ein sicheres Passwort

Darauf sollten Sie bei der Passworterstellung achten.

5 Tipps für...
...die App-Nutzung

Das sollten Sie beachten, wenn Sie Apps herunterladen und nutzen.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Fahrraddiebstahl

So erschweren Sie Fahrraddieben ihr Vorhaben.

5 Tipps für...
...ein sicheres Fahrrad

So machen Sie Ihr Fahrrad fit für den Frühling.

5 Tipps für...
...einen sicheren Computer

So schützen Sie Ihren PC vor Viren, Trojaner und „Phishing“

Weitere Infos für Jugendliche

Die unsichtbare Radar-Kontrolle

Sie blitzen, ohne zu blitzen: Dank neuer Technik machen moderne...[mehr erfahren]

CrashKurs MV für junge Fahrer

In Mecklenburg-Vorpommern werden jedes Jahr rund 1.200 Menschen bei...[mehr erfahren]

Sonderkommission in Dortmund geht massiv gegen rechte Gewalt vor

Im Rahmen des Acht-Punkte-Plans gegen Rechtsextremismus des...[mehr erfahren]

Extremismusprävention

Niemand wird als Rechtsradikaler oder Islamist geboren

Wenn Extremisten sich aus ihrer Szene lösen wollen, haben sie oft...[mehr erfahren]

Die Arbeit der Freiwilligenagenturen

Helga (68) aus Berlin fühlte sich nach dem Tod ihres Mannes allein....[mehr erfahren]