Wenn Drinks willenlos machen
K.-o.-Tropfen sind auch in Deutschlands Kneipen und Diskotheken ein ernstes Problem
Getränke nie unbeaufsichtigt lassen
© Stefanie B, fotolia
K.-o.-Tropfen – das sind Medikamente oder illegale Drogen, die etwa in Diskotheken heimlich in Drinks geschüttet werden. Oft geht es den Tätern darum, ihre Opfer willenlos zu machen, um sie sexuell zu missbrauchen. Prof. Burkhard Madea von der Rechtsmedizin der Uni Bonn erklärt die Hintergründe und gibt praktische Tipps zum Schutz vor Angriffen.
Herr Professor Madea, wie hat sich der Stellenwert von K.-o.-Tropfen über die Jahre hinweg entwickelt?
K.-o.-Tropfen sind uns schon aus den 60er Jahren bestens bekannt, aus dem St.Pauli-Milieu. In den Siebzigern wurden sie in München Leuten in bestimmten Etablissements beigebracht, um sie auszurauben. Damals kamen Barbiturate zum Einsatz. Heute ist ein Paradigmawechsel im Gange. K.-o.-Tropfen dienen überwiegend dazu, Sexualdelikte zu ermöglichen. Im Englischen hat sich der Begriff „Drug facilitated sexual assault“ gebildet, also durch Medikamenten- oder Drogenbeigabe ermöglichte Sexualstraftaten.
Ist die Lage in Deutschland besonders schlimm?
Der Trend ist nach Deutschland mit einigen Jahren Verspätung aus den USA und auch aus Frankreich herübergeschwappt. In diesen Ländern wurde gerade über den Einsatz von GHB, also Liquid Extasy, schon vor sechs, sieben Jahren wesentlich intensiver berichtet. Wie häufig K.-o.-Tropfen heute in Deutschland zum Einsatz kommen, wissen wir nicht. Die Dunkelziffer ist natürlich riesig. Was wir in der Rechtsmedizin wie in der Polizeiarbeit aber registrieren, ist eine deutliche Zunahme der Fälle, in denen auf K.-o.-Tropfen untersucht wird.
Auf wessen Initiative erfolgt das? Gibt es einen Bewusstseinswandel etwa bei Jugendlichen?
Das geht meistens von der Polizei aus. Die Leute melden sich dort – leider oft erst mit einiger zeitlicher Distanz zum Vorfall. Und dann wird polizeilich veranlasst, dass eine Blutprobe sichergestellt wird.
Wie lange sind die Wirkstoffe noch nachweisbar?
Prof. Dr. med. Burkhard Madea
Direktor des Institutes für Rechtsmedizin Universitätsklinikum Bonn, © privat
Das hängt ganz davon ab, was für eine Substanz als K.-o.-Mittel eingesetzt wird. Da gibt es ja eine ganze Bandbreite von rezeptfreien und rezeptpflichtigen Medikamenten oder auch illegalen Drogen. In der Regel sind die Wirkstoffe oder ihre Stoffwechselprodukte im Urin noch bis zu zwei oder drei Tage nachweisbar, im Blut ein bis zwei Tage. Es gibt aber auch Wirkstoffe wie etwa GHB, auch Liquid Extasy genannt, das im Blut nur acht und im Urin zwölf Stunden nachweisbar ist. Oft spielt beim Einsatz von K.-o.-Tropfen auch der Alkohol eine Rolle, nach unserer Einschätzung in 40 bis 50 Prozent der Fälle. Alkohol ist ja oft auch das Vehikel, über das die K.-o.-Tropfen beigebracht werden. Da überlegen sich die Leute oft erst, ob sie einen normalen Rausch gehabt haben. Erst später kommt ihnen der Gedanke, dass es der Alkohol alleine nicht gewesen sein kann. Es gibt übrigens auch neue Methoden, die es anhand einer Haaranalyse erlauben, auch vier Wochen nach einem Vorfall noch Stoffe nachzuweisen.
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