Nutzung von Blitzerwarn-App kostet vier Punkte
Geräte zur Warnung vor Radarkontrollen im Fahrzeug sind verboten
Die verbotene Nutzung von Blitzerwarn-Apps kostet 75 Euro und bringt vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg
© Katrin Schmidt
Das Gesetz ist nicht neu, die Empörung dennoch groß: Als die Verkehrsminister der Länder auf ihrer Konferenz im Frühjahr 2013 beschlossen, dass Geräte, die Radaranlagen anzeigen oder stören, weiterhin verboten sind, war das nichts Ungewöhnliches. Aber die Aussage eines Innenministers schlug hohe Wellen: Nämlich, dass Handys oder Tablets aufgrund eines begründeten Verdachts (etwa, eine Blitzerwarn-App installiert zu haben) von der Polizei sichergestellt werden dürfen. Wer gibt schon gerne sein Handy aus der Hand und seine persönlichen Daten in die Hände Fremder? Was genau das Verbot beinhaltet und in welchen Fällen Polizisten ein Handy einziehen dürfen, erklärt Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW (ZARF).
Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW
© ZARF
Nach der Verkehrsministerkonferenz im April 2013 steht fest: Es gilt ein bundesweites Verbot für die Benutzung der so genannten Blitzer-Apps, die vor fest installierten Radaranlagen warnen. Auf welcher Gesetzesgrundlage geschieht das?
Bernd Fleige: Das ist der Paragraph 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung, der besagt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, mit dem Verkehrsüberwachungsmaßnahmen angezeigt oder gestört werden können. Das gilt entsprechend für Smartphone-Apps und auch für Radarwarn- und Laserstörgeräte oder Navigationsgeräte, die vor Radaranlagen warnen.
Weitere Infos für Kinder
Kinder- und Jugendarbeit beim THW
Das Technische Hilfswerk (THW) unterstützt die Rettungskräfte von...[mehr erfahren]
Gefahr oder friedliches Zusammenleben?
Zum Ende des 19. Jahrhunderts galt der Wolf noch als ausgerottet,...[mehr erfahren]
Missbrauch von Notrufen ist strafbar
Unter dem Notruf 110 gehen allein bei der Polizei Berlin jährlich 1,2...[mehr erfahren]
Einfluss von Fake News auf Kinder und Jugendliche
Im Internet werden täglich Falschmeldungen verbreitet, um gezielt...[mehr erfahren]
Die Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr in NRW
„Ich will später Feuerwehrmann werden!“ – Schon in jungen Jahren übt...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]