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Die Bewertung von Kinderpornografie

Nicht nur der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie ist verboten, sondern auch zum Beispiel die Suche danach im Internet. Aber wo fängt der strafbare Bereich an? Welche Darstellungen werden als pornografisch bewertet – und welche nicht? Der Strafrechtler Arnd Hüneke erklärt, wo die Grenzen sind und welche Kriterien dafür maßgeblich sind.

Was ist strafbar, was nicht? 

Die Suche nach Kinderpornografie im Netz ist strafbar

© sinuswelle, fotolia 

 

Nicht nur der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie ist verboten, sondern auch zum Beispiel die Suche danach im Internet. Aber wo fängt der strafbare Bereich an? Welche Darstellungen werden als pornografisch bewertet – und welche nicht? Der Strafrechtler Arnd Hüneke erklärt, wo die Grenzen sind und welche Kriterien dafür maßgeblich sind.

Die Bandbreite der Darstellung von Kinderpornografie ist groß und reicht von harmlosen Abbildungen von zum Beispiel spielender Kinder bis hin zu schwersten Missbrauchsdarstellungen oder sadistischen Gewalthandlungen. Bei der strafrechtlichen Bewertung in Deutschland liegt die Grenze zwischen legal und illegal im so genannten „Posing“-Bereich, in dem Kinder nackt vor einer Kamera posieren. „Wenn auf dem Material unbekleidete Kinder in einer „unnatürlichen, geschlechtsbetonten Haltung“ zu sehen sind, also zum Beispiel ihre Scham spreizen oder ihr Gesäß besonders aufreizend gezeigt wird, geht es in den strafbaren Bereich“, erklärt Arnd Hüneke, der unter anderem maßgeblich an der Studie „Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie im Internet“ beteiligt war. „Das heißt: Urlaubsbilder von nackten, spielenden Kindern am Strand gelten nach dem derzeitigen Gesetzesstand nicht als Kinderpornografie“, so der Experte. 

§ 184b StGB

Wer pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 

Definition von Kinderpornografie nicht überall gleich 

In anderen Ländern wird der Begriff der Kinderpornografie anders ausgelegt, in manchen gibt es eine engere, in anderen wiederum eine weitere Definition des Begriffs. „In einigen Ländern ist schon der allgemeine Erwerb von Nacktbildern strafbar, wie etwa in Kanada. Andernorts muss es sich um „obszöne Darstellungen“ handeln, damit man von Kinderpornografie sprechen kann. Manchmal wird auch die Grenze des Kindesalters anders definiert. In Deutschland gilt als Kind, wer unter 14 Jahren alt ist. Im internationalen Begriffsverständnis werden aber zum Beispiel meist unter 18-Jährige als Kinder bezeichnet“, weiß der Kriminologe. Vor dem Jahr 2008 fielen in Deutschland Posing-Bilder nicht in den Bereich der Kinderpornografie. Auf dem Material musste ganz klar ein Missbrauch zu erkennen sein, damit der Begriff Kinderpornografie zutraf und als strafbar galt. „Wenn jemand stapelweise Bilder aus Katalogen mit bekleideten Kindern zu Hause hat, dann kann das zwar ein Indiz für eine pädophile Neigung sein – strafbar sind diese Bilder jedoch nicht“, betont Hüneke. 

Kinder leiden ihr Leben lang unter den Folgen von Missbrauch

© altanaka, fotolia

Abstufungen nach der Copine-Skala 

Die so genannte „Copine-Skala“ wurde in den 1990er Jahren in Irland entwickelt und dient als Bewertungssystem, um die Schwere von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern einzustufen. Die zehnstufige Skala reicht von nichtsexualisierten Bildern zum Beispiel aus der Werbung oder aus Familienalben (Stufe 1) über so genannte „Erotika“, auf denen Kinder heimlich und nur teilweise bekleidet abgebildet sind (Stufe 3) über Erotisches Posieren (Stufe 5) bis hin zu schweren sexuellen Übergriffen Erwachsener auf Kinder zum Beispiel durch Oral-, Vaginal- oder Analverkehr (Stufe 9) oder schwere Gewalthandlungen gegen Kinder, etwa durch Stockschläge sowie sexuelle Handlungen mit Tieren. „Die Copine-Skala wird im deutschen Strafrecht nicht herangezogen, weil es bei uns lediglich darum geht, festzustellen, ob es sich bei Abbildungen um Kinderpornografie handelt oder nicht. Außerdem geht es lediglich um die Quantität der Bilder, nicht um die Qualität. Der Schweregrad der gezeigten Misshandlungen spielt also für die Strafzumessung keine Rolle“, erklärt Arnd Hüneke. 

Die Grenzen sind fließend 

Trotzdem ist die Skala hilfreich, etwa wenn es um die Einschätzung in der Psychotherapie geht. „Kinderpornografie ist unter anderem strafbar, weil man verhindern möchte, dass derjenige, der Abbildungen dieser Art konsumiert, selbst einen sexuellen Missbrauch begeht. Es wird davon ausgegangen, dass die Gefahr, dass so etwas passiert, beim Konsumieren von Posing-Bildern wahrscheinlich geringer ist als bei Menschen, die sich Abbildungen von schwerem Missbrauch ansehen. Die Skala hilft zu bewerten, welche Neigungen ein Konsument von Kinderpornografie hat“, betont der Experte. Wie bei jeder Beurteilung eines Straftatbestands ist auch die Beurteilung von kinderpornografischem Material in gewissem Maße Ermessenssache. „Bei jedem Straftatbestand gibt es eine Grenze. Ob diese Grenze im Einzelfall aber bereits überschritten oder eben noch nicht überschritten wurde, hängt oft vom jeweiligen Betrachter ab“, meint Hüneke. 

SW (25.04.2014) 

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