< Polizist werden

Für Spielzeuge gelten keine Verkehrsregeln

Die Spielzeugindustrie hat ein waches Auge auf die geltenden Sicherheitsstandards von Bobbycars, Laufrädern, Rollern oder Dreirädern. Aber wie steht es mit der Verkehrssicherheit? Andreas Bergmeier ist Referent für Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Bonn.

Gute Spielzeugfahrzeuge bereiten auf das Fahrradfahren vor 

Spielfahrzeuge für Kinder müssen Sicherheitsstandards einhalten

© jörn buchheim, fotolia 

 

Die Spielzeugindustrie hat ein waches Auge auf die geltenden Sicherheitsstandards von Bobbycars, Laufrädern, Rollern oder Dreirädern. Aber wie steht es mit der Verkehrssicherheit? Andreas Bergmeier ist Referent für Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Bonn.

Herr Bergmeier, wie verkehrssicher sind Fortbewegungsmittel für kleine Kinder in Deutschland? 

Ganz allgemein muss man sagen: Das sind Spielzeuge – und keine Fahrzeuge im Sinn der Straßenverkehrsordnung. Die werfen auch viele Erwachsene durcheinander. Es ist aber ein wichtiger Unterschied: Kinder bis zum Alter von acht Jahren dürfen nur als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen sich, egal mit welchem Fahrzeug, auf dem Gehweg oder auf privatem Grund und Boden bewegen. Das gilt für das Fahrrad und erst recht für Dreiräder, Bobbycars und andere Spielgeräte. 

Worauf müssen Eltern im Umgang mit diesen Spielfahrzeugen besonders achten? 

Für Spielfahrzeuge gelten keine Verkehrsregeln. Die Eltern sollten sich allerdings fragen, ob ihre Kinder schon sicher genug im Umgang damit sind. Das hängt zum Beispiel von den örtlichen Gegebenheiten ab. Ein Bobbycar lässt Kinder zum ersten Mal das Gefühl für Geschwindigkeit erleben und ist an sich völlig ungefährlich. Aber wenn ich an einer stark abschüssigen Straße wohne, muss ich auch beim Bobbycar aufpassen. Denn es besteht die Gefahr, dass das Kind auf der abschüssigen Straße die Kontrolle über das Spielfahrzeug verliert. 

Wann darf ein Kind denn nun mit welchem Fortbewegungsmittel auf die Straße? 

Wenn die Kinder acht Jahre alt sind, dürfen sie mit dem Fahrrad auf der Straße oder dem Fahrradweg fahren; ab einem Alter von 10 Jahren müssen sie Straße oder Radweg benutzen. Dann gilt das Fahrrad auch nicht mehr als Spielfahrzeug, sondern als Verkehrsmittel und muss den Anforderungen der StVZO genügen: mit einer Klingel, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Reflektoren und Beleuchtung. Mit einem Spielfahrzeug dürfen aber auch ältere Kinder nicht auf der Straße fahren, denn das Spielen auf der Straße ist grundsätzlich nicht zulässig. Es darf nur auf dem Bürgersteig gespielt werden. 

Seite: 12weiter >>

Kurztipps

5 Tipps für...
...Zivilcourage im Alltag

Das sollten Sie beachten, wenn Sie in der Öffentlichkeit eine...

5 Tipps für...
...sicheres Homeschooling/digitales Lernen

Darauf sollten sie achten, wenn der Unterricht Ihrer Kinder zuhause...

5 Tipps für...
...den Verdachtsfall auf Kindesmissbrauch

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie in ihrem Umfeld einen...

5 Tipps für...
...ein sicheres Internet für Kinder

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Kinder oder Schüler vor...

5 Tipps für...
...sicheres Online-Dating

Darauf sollten Sie bei der Partnersuche im Netz achten.

5 Tipps für...
...das Baden in offenen Gewässern

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in offenen Gewässern wie...

5 Tipps für...
...eine sichere Fahrt auf dem E-Scooter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie mit dem Elektroroller unterwegs...

5 Tipps für...
...den Umgang mit Sozialen Medien

Diese Tipps helfen Ihnen, Social-Media-Kanäle sicher zu nutzen.

5 Tipps für...
...die Karnevalszeit

Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – darauf sollten Sie achten.

5 Tipps für...
...ein sicheres Passwort

Darauf sollten Sie bei der Passworterstellung achten.

5 Tipps für...
...die App-Nutzung

Das sollten Sie beachten, wenn Sie Apps herunterladen und nutzen.

5 Tipps für...
...ein sicheres Fahrrad

So machen Sie Ihr Fahrrad fit für den Frühling.

5 Tipps für...
...einen sicheren Computer

So schützen Sie Ihren PC vor Viren, Trojaner und „Phishing“

5 Tipps für...
...ein sicheres Smartphone

So schützen Sie Ihr Smartphone und Ihre Daten vor Hackern und Betrug.

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten im Notfall

Was Sie tun sollten, wenn Sie einer verletzten Person helfen wollen.

5 Tipps für...
...sicheres Online-Shopping

Worauf Sie beim Einkauf im Internet achten sollten

Weitere Infos für Lehrer / Erzieher

Selbstbehauptungskurse für Kids in Bayern

Das Polizeipräsidium München bietet Selbstbehauptungs- und...[mehr erfahren]

Im Interview: Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Kerstin Claus wurde im März 2022 für fünf Jahre in das Amt der...[mehr erfahren]

Die Ergebnisse der KIM-Studie 2022

Katrin Prien, Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, forderte im...[mehr erfahren]

Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen

Weniger als die Hälfte der 15-Jährigen in Deutschland kann nach...[mehr erfahren]

Polizei Karlsruhe setzt auf Prävention

Die große Zahl an Menschen, die aus Kriegsgebieten geflohen sind,...[mehr erfahren]