< Streitschlichtung in Schulen

Runtergeladen, rumgezeigt und weitergeleitet

Auf Schulhöfen gehört es inzwischen zum Alltag: Schülergruppen versammeln sich um ihre Smartphones. Die Pausen werden nicht mit Ballspielen, sondern mit actionreichen Videos und spannenden Apps gefüllt. Wer jedoch erwartet, dass Schüler sich ausschließlich Videos von spielenden Katzen ansehen, liegt falsch.

Kann ein Handy-Verbot helfen?

Die unvorbereitete Konfrontation mit gewaltverherrlichenden Szenen oder persönliche Erfahrungen mit Gewalt können einen jungen Menschen zutiefst verunsichern und auch traumatisieren. Zudem kann sich ein alltäglicher Umgang mit derartigen Inhalten negativ auf das Verhalten auswirken, was eine steigende Gewaltbereitschaft zur Folge haben. Der Verbreitung von Gewaltvideos mit einem Handy-Verbot in der Schule entgegenzuwirken verspricht wenig Erfolg, da Handys heutzutage einen festen Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen darstellen. Sie werden inzwischen auch zu Bildungszwecken im Unterricht integriert. Dazu kommt, dass ein Handy-Verbot in der Schule ausschließlich zu Schulzeiten gilt. Der Videokonsum würde in der Freizeit weitergehen. Auch eine Kontrolle der gespeicherten Inhalte auf dem Handy des Kindes verspricht keine langfristige Lösung, da es für Eltern eine kaum durchzuführende Aufgabe darstellt, jeden Abend das Handy des Kindes zu untersuchen. Auch Lehrer benötigen bei dem Verdacht auf Gewaltvideos aus Datenschutzgründen die ausdrückliche Erlaubnis des Schülers, die Handyinhalte zu überprüfen.

Verantwortungsbewussten Umgang fördern

Eltern und Lehrer stehen vor der täglichen Herausforderung, bei den Schülern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Handys zu fördern. Damit soll gewaltverherrlichendes Filmmaterial gar nicht erst entstehen oder in Umlauf gebracht werden. Rechtlich entscheidet der Jugendmedienschutz über mediale Inhalte und ihr Gefährdungspotenzial. Laut Paragraph 131 des Strafgesetzbuches macht man sich mit der Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen andere Menschen zeigen, strafbar. Auch unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand, also wenn eine Person verprügelt wird oder Schmerzen erleidet und ihr nicht von Außenstehenden geholfen wird. Nach Paragraph 323 des Strafgesetzbuches kann das mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Sollte einer Lehrperson der Umgang von Schülern mit Gewaltvideos auffallen, sollte sie sich zunächst mit Kollegen oder Eltern darüber austauschen. Im Anschluss sollte ein offenes Gespräch mit den Schülern geführt werden. Dabei kann es auch helfen einen Medienpädagogen in die Schule einzuladen. Im Gespräch mit den Schülern sollte es um die Beweggründe und Empfindungen bei dem Betrachten solcher Videos gehen, damit sie ein Unrechtsbewusstsein entwickeln können. Auch Rollenspiele können bei dem Umgang von Schülern mit Gewalt und Medien helfen. Sie bilden eine Grundlage für gemeinsame Regeln, die einen positiven und verantwortungsbewussten Umgang mit Handys unterstützen.

FL (27.01.2017)

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