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Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Aufschluss über Straftaten, die im Laufe des Jahres von der Polizei erfasst wurden. Danach ist die Zahl im Jahr 2022 mit 5.628.584 Taten im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 Prozent gestiegen. Mehr als 3,2 Millionen Straftaten wurden aufgeklärt (57,2 Prozent).

Polizeiliche Kriminalstatistik

Mehr Gewalt-, Jugend- und Ausländerkriminalität


Die Polizei hat im Jahr 2023 knapp 2,1 Millionen Tatverdächtige ermittelt

© abr68 / stock.adobe.com

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Aufschluss über Straftaten, die im Laufe eines Jahres von der Polizei erfasst wurden. Danach ist die Zahl im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent auf mehr als 5,94 Millionen Fälle gestiegen. Positiv hat sich die Aufklärungsquote entwickelt. Sie liegt bei 58,4 Prozent und somit um 1,1 Prozent höher als im Vorjahr. Die Aufklärungsquote ist fast so hoch wie im Jahr 2021, als der bisherige Höchststand von 58,7 Prozent erreicht wurde.

Anstieg nach Corona

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die „endbearbeiteten“ Straftaten. Damit ist gemeint, dass nur Fälle Eingang in die Statistik finden, bei denen die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Besonders auffällig ist in der Kriminalstatistik 2023 der Anstieg der Gewaltkriminalität um 8,6 Prozent auf 214.099 Fälle. Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger hat um 13,5 Prozent (ohne ausländerrechtliche Verstöße) zugenommen. Bei den Jugendlichen gab es 9,5 Prozent mehr Tatverdächtige. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentierte diese Entwicklung so: „Wir sehen eine gestiegene Gewaltkriminalität, mehr Jugend- und mehr Ausländerkriminalität. Mir ist wichtig, dass der Rechtsstaat hart gegen Gewalt durchgreift. Hier gilt: null Toleranz. Das heißt konkret: schnelle Verfahren, spürbare Strafen. Ausländische Täter müssen Deutschland deutlich schneller verlassen.“ Zwar ist die Kriminalität in den letzten beiden Jahren nach Corona wieder angestiegen, doch mit 5.940.667 Straftaten liegt die Kriminalität noch immer deutlich unter dem Höchststand des Jahres 2016 (6.372.526 Fälle). Als Gründe für die steigende Kriminalität werden verschiedene Faktoren genannt. So würden Schutzsuchende (Asylbewerber) mehrere Risikofaktoren auf sich vereinen. Dazu gehören etwa eigene Gewalterfahrungen durch Krieg, Terrorismus und Flucht, Traumata und psychische Belastungen sowie auch die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Spätfolgen der durch die Covid-Pandemie bedingten Einschränkungen als Ursache gesehen. Sie seien in besonderem Maße von dem Mangel an sozialen Kontakten, der Stressbelastung innerhalb von Familien und beengten räumlichen Verhältnisse betroffen gewesen. Diese psychischen Belastungen würden bis zum heutigen Tag weiter fortbestehen.

Überblick Straftatenanteile

© PKS 2023/BKA

Delikte, Tatverdächtige und Opfer

Diebstahl, Betrug und Körperverletzung sind die Deliktbereiche, die den größten Anteil an den registrierten Straftaten einnehmen. Als Grund nennt die PKS, dass mit dem Wegfall sämtlicher Coronabeschränkungen sich die Tatgelegenheiten für diese Delikte erhöht hätten. Weitere mögliche Einflussfaktoren seien die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmbedingungen und das aktuelle Migrationsgeschehen. Wirtschaftliche Belastung gelte als gut belegter Risikofaktor für Kriminalität, weshalb eine Zunahme wirtschaftlicher Sorgen in der Bevölkerung mit dem Kriminalitätsaufkommen in Zusammenhang stehen kann. Insgesamt wurden im Jahr 2023 2.246.767 Tatverdächtige in der PKS erfasst. Damit ist die Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 7,3 Prozent angestiegen. 1.323.498 Tatverdächtige waren deutsche Staatsangehörige (+1,0 Prozent), 923.269 der Tatverdächtigen besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (+17,8 Prozent). Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen waren 402.514 Zuwanderinnen und Zuwanderer (+29,8 Prozent). Auf der Seite der Opfer wurden 2023 führt die PKS 1.249.329 Personen auf (+8,5 Prozent). 741.402 Personen waren davon männlich (59,3 Prozent) und 507.927 weiblich (40,7 Prozent).

Sexueller Missbrauch und Pornografie

Die Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent (+855 Fälle) gestiegen. Missbrauchskomplexe wie beispielsweise Lügde, die in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen wurden, hätten einen Beitrag dazu geliefert, derartige Straftaten bei Verdacht früher anzuzeigen. Die Hemmschwelle für das Erstatten einer Anzeige sei in der Bevölkerung gesunken, auch bei Missbrauch durch das Einwirken auf Kinder ohne Körperkontakt. Bei den Menschen sei zunehmend ein starkes Unrechtsbewusstsein sowie zunehmendes Wissen über die Strafbarkeit von Sexualstraftaten und über Opferrechte festzustellen. Das habe laut BKA die Anzeigebereitschaft erhöht. Bemerkenswert ist die Zunahme der Fälle im Deliktsbereich „Verbreitung pornografischer Inhalte“ um 9,3 Prozent gegenüber 2022. Hier mache sich der Trend bemerkbar, dass vor allem Kinder und Jugendliche ohne Kenntnis eines strafrechtlichen Hintergrundes kinder- und jugendpornografische Darstellungen in Gruppenchats und auf Social Media Plattformen (WhatsApp, Instagram, Snapchat, Facebook usw.) teilen würden und damit verbreiten. Entsprechend liegt der Anteil der Tatverdächtigen unter 18 Jahren bei 40,6 Prozent (19.597 TV von insgesamt 48.274 TV).

Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten

Im Jahr 2023 gab es 10 Prozent mehr Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) als im Vorjahr. Insgesamt wurden 106.296 Opfer registriert. 104.180 PVB wurden Opfer vollendeter Taten. Dies ist ein Anstieg um 9.777 Opfer oder plus 10,4 Prozent gegenüber 2022 (94.403).

Schwerste Gewaltdelikte wie Mord, Totschlag oder Raub machen zum Glück nur einen sehr geringen Anteil bei dieser Opfergruppe aus. Bei den übrigen Straftatengruppen ist vor allem die Zahl der tätlichen Angriffe und des Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte stark angestiegen:

  • tätlicher Angriff: plus 10,7 Prozent
  • Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte: plus 10,3 Prozent
  • vorsätzliche einfache Körperverletzung: plus 9,6 Prozent
  • Bedrohung: plus 6,3 Prozent
  • gefährliche und schwere Körperverletzung: minus 9,9 Prozent.

TE (26.04.2024)

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