< Medikamentenmissbrauch im Fitnessstudio

Radweg oder Straße?

Autofahrer schimpfen regelmäßig über dreiste Radfahrer und umgekehrt. Die Diskussion über die Aufhebung des Radwegnutzungsgebots für Radfahrer wird derzeit in den Medien und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Viele Städte haben in den vergangenen Monaten an bestimmten Stellen die Pflicht für Radfahrer aufgehoben, die Radwege zu nutzen. Peter Schlanstein, Erster Polizeihauptkommissar und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Münster (NRW) erklärt, wo Radfahrer am sichersten aufgehoben sind.

Peter Schlanstein, Erster Polizeihauptkommissar, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (NRW)

© FHöV NRW

Unterschiede bei Radwegen

In Deutschland unterscheidet man bei Sonderwegen für Radfahrer zwischen Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Schlanstein: „Radwege sind baulich eingerichtet und mit mindestens einem Bordstein von der Straße abgesetzt. Radfahrstreifen hingegen sind Teil der Fahrbahn und durch eine durchgezogene Linie vom Autoverkehr getrennt.“ Sowohl auf Radwegen als auch auf Radfahrstreifen können Benutzungspflichten durch das entsprechende Verkehrsschild angeordnet werden. So genannte „Schutzstreifen“ sind lediglich durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgegrenzt. Das Fahrrad-Piktogramm ist hier mit weißer Farbe auf dem Fahrbahngrund markiert.


Auf Schutzstreifen besteht nur im Rahmen des Rechtsfahrgebots eine Pflicht für Radfahrer, diese zu benutzen. Während das Befahren von Radwegen und Radfahrstreifen für Autos grundsätzlich verboten ist, dürfen Autofahrer über Schutzstreifen nur drüberfahren, falls dies erforderlich ist, ohne aber Radfahrer zu gefährden – allerdings nicht dort parken. „Schutzstreifen sind sogar sicherer als Radfahrstreifen“, erklärt Schlanstein. „Da Radfahrstreifen innerorts oft auf der falschen Seite befahren werden, passieren dort viel mehr Unfälle. Auf Radfahrstreifen trauen sich viele Radfahrer aufgrund der lediglich gestrichelten Linie nicht, in die falsche Richtung zu fahren.“

Einbahnstraßen in Gegenrichtung

Inzwischen gibt es immer mehr Einbahnstraßen, die Radfahrern auch die Benutzung in entgegengesetzter Richtung erlauben. Diese freigegebenen Einbahnstraßen erkennt man an besonderen Zusatzzeichen. So untersagt das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ (roter Kreis mit weißem Querstrich) am Ende einer Einbahnstraße eigentlich allen Verkehrsteilnehmern, die Straße in Gegenrichtung zu benutzen. Ist unter dem Schild aber ein weißes Zusatzzeichen mit einem schwarzen Fahrrad und dem Wort „frei“ angebracht, darf die Einbahnstraße durch Radfahrer in beide Richtungen befahren werden. „Radfahrer versuchen naturgemäß, kurze Wege zu wählen und sind auch geneigt, verbotswidrig in Einbahnstraßen zu fahren“, weiß Peter Schlanstein. „Will man Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer öffnen, muss man vor allem darauf achten, dass Sichtfelder für alle Beteiligten frei sind, damit man sich gegenseitig gut sehen kann.“

Straßen nicht einfach freigeben

Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass auf vielen Straßen künftig mehr Radfahrer unterwegs sind. Doch es ist nicht damit getan, die Straßen einfach freizugeben. Schlanstein: „Bevor die Radfahrer auf die Straße dürfen, muss erst festgestellt werden, wo dies überhaupt sinnvoll und möglich ist. Auch wenn die Autos Radfahrer auf der Straße besser im Blick haben, sollten nach Möglichkeit Radfahrstreifen oder Schutzstreifen bestehen bleiben bzw. eingerichtet werden.“

Einerseits sollten Radfahrer nicht zu sehr bevormundet werden: Wer schnell und sicher unterwegs ist, kann mit den Autos auf der Straße fahren, wenn es sicher genug ist. Alle anderen können und sollten die Radwege weiterhin benutzen. Es ist legitim, eine Benutzungspflicht für Radwege nur dort anzuordnen, wo sie aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Doch in jeder Stadt gibt es Stellen, wo weiterhin Gefahrenlagen bestehen und so viel Verkehr ist, dass man Radfahrern nicht zumuten kann, mit den Autos auf der Straße zu fahren. An diesen Stellen sollte die Benutzungspflicht für Radwege weiterhin unbedingt gelten.


Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sollen die Hauptführungsformen „Mischen“ und „Trennen“ des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr sowie die Möglichkeit einer weichen Trennung über das Kriterium des Kfz-Verkehrs und insbesondere seiner zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermittelt werden. Bis Tempo 30 führt dies zwingend zu einer Durchmischung, also dem Radfahren auf der Fahrbahn, darüber hinaus bis 50 km/h ist die Mischform auf der Fahrbahn die Regel, über 50 km/h bis 70 km/h ist das Führungsprinzip „Trennen“ auch innerorts regelmäßig vorgesehen.

„Grundsätzlich sollten Radfahrer eine Aufhebung der Benutzungspflicht in ihrer Stadt nicht als Signal für weniger Radwege verstehen. Stattdessen ist es wichtig, auch in Zukunft verstärkt an einem verbesserten Radwegenetz und höheren Regelakzeptanz, auch bei Radlern, zu arbeiten.“ KL (28.01.2015)

Seite: << zurück12

Kurztipps

5 Tipps für...
...Zivilcourage im Alltag

Das sollten Sie beachten, wenn Sie in der Öffentlichkeit eine...

5 Tipps für...
...sicheres Homeschooling/digitales Lernen

Darauf sollten sie achten, wenn der Unterricht Ihrer Kinder zuhause...

5 Tipps für...
...den Verdachtsfall auf Kindesmissbrauch

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie in ihrem Umfeld einen...

5 Tipps für...
...ein sicheres Internet für Kinder

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Kinder oder Schüler vor...

5 Tipps für...
...sicheres Online-Dating

Darauf sollten Sie bei der Partnersuche im Netz achten.

5 Tipps für...
...das Baden in offenen Gewässern

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in offenen Gewässern wie...

5 Tipps für...
...eine sichere Fahrt auf dem E-Scooter

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie mit dem Elektroroller unterwegs...

5 Tipps für...
...den Umgang mit Sozialen Medien

Diese Tipps helfen Ihnen, Social-Media-Kanäle sicher zu nutzen.

5 Tipps für...
...die Karnevalszeit

Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – darauf sollten Sie achten.

5 Tipps für...
...ein sicheres Passwort

Darauf sollten Sie bei der Passworterstellung achten.

5 Tipps für...
...die App-Nutzung

Das sollten Sie beachten, wenn Sie Apps herunterladen und nutzen.

5 Tipps für...
...ein sicheres Fahrrad

So machen Sie Ihr Fahrrad fit für den Frühling.

5 Tipps für...
...einen sicheren Computer

So schützen Sie Ihren PC vor Viren, Trojaner und „Phishing“

5 Tipps für...
...ein sicheres Smartphone

So schützen Sie Ihr Smartphone und Ihre Daten vor Hackern und Betrug.

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten im Notfall

Was Sie tun sollten, wenn Sie einer verletzten Person helfen wollen.

5 Tipps für...
...sicheres Online-Shopping

Worauf Sie beim Einkauf im Internet achten sollten

Weitere Infos für Lehrer / Erzieher

Die Ergebnisse der KIM-Studie 2022

Katrin Prien, Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, forderte im...[mehr erfahren]

Die Arbeit der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK)

Phantombilderstellung beim LKA NRW

Im April 2017 wurde ein junges Paar beim Zelten in den Bonner...[mehr erfahren]

Grenzen nicht überschreiten

Sich zu Halloween gruselig zu verkleiden und mit anderen seinen Spaß...[mehr erfahren]

Online-Banking

Änderungen beim TAN-Verfahren

Die EU will Bürgerinnen und Bürger besser vor Internetbetrügern...[mehr erfahren]