< „Ich kann das sonst Niemandem erzählen!“

Tiertransporter unterwegs

In Deutschland wurden im letzten Jahr allein 60 Millionen Schweine geschlachtet. Wenn man bedenkt, dass jedes Tier in der Regel zwei Mal in seinem Leben transportiert wird - einmal als Ferkel zum Mästen und das zweite Mal zum Schlachten - hat man eine Vorstellung davon, wie viele Lkw mit Tieren über deutsche Straßen rollen. Dabei geht es nicht immer artgerecht zu. Peter Schilling (49) ist bei der Autobahnpolizei Winsen (Luhe) verantwortlich für den Bereich „Tiertransport“. Er überprüft regelmäßig Lkw, die lebende Tiere transportieren.

Was geschieht, wenn Sie tierrechtliche Verstöße vorfinden?

Dafür arbeiten wir eng mit dem örtlichen Veterinäramt zusammen. Wenn wir entdecken, dass hygienische Maßnahmen nicht eingehalten wurden, oder ein Tier verletzt oder krank wirkt, rufen wir das Veterinäramt an. Ein Veterinär begutachtet dann die Tiere. Die Entscheidung ob die Tiere weitertransportiert werden können oder nicht, liegt dann bei ihm. Wenn beispielsweise zu viele Tiere auf zu engem Raum transportiert wurden, muss abgeladen werden. Das kann sich recht schwierig gestalten, denn ich kann sie nicht einfach zwangsweise in einem fremden Stall mit anderen Tieren unterbringen. Oft muss dann erst ein zweiter Lkw der Firma kommen, um die Tiere umzuladen.

Ein doppelstöckiger Rindertransporter

© PK BAP Winsen (Luhe) ESD

Wie oft finden Sie Mängel?

Grob geschätzt sind 60 Prozent der Lkw auffällig. Aber es ist in den letzten Jahren besser geworden. Vor zehn Jahren waren noch erheblich mehr Tiere in den Fahrzeugen. Wir arbeiten in unseren Seminaren eng mit Tierschutzorganisationen zusammen, um zu erfahren, welche Eindrücke sie sammeln.

Mir ist wichtig, dass man das Thema ganzheitlich betrachtet. Wenn jeder sein Fleisch so günstig wie möglich kaufen möchte, dann muss er sich nicht wundern, wenn schlechte Transportbedingungen für die Tiere vorherrschen. Außerdem führt der Preisdruck dazu, dass immer kleinere Schlachtbetriebe geschlossen werden und die Tiere müssen auf dem Weg zur Schlachtung durch halb Deutschland fahren. Es wird heute alles über Masse abgewickelt; da sind die Verstöße vorgeplant. Aber jeder einzelne Verbraucher hat es in der Hand.

Gesetzliche Regelungen

Lkw, die durch Deutschland Lebendvieh transportieren wollen, müssen die Bestimmungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) einhalten. Darin ist unter anderem festgelegt, dass man eine Zulassung braucht, welche Dokumente mitzuführen sind, welche Tierart wie viel Platz benötigt und wie die Tiere behandelt werden müssen.

Kann die Polizei etwas bewirken, sind Sie zuversichtlich, dass Sie mit Ihrer Arbeit etwas bewirken?

Wir werden weiter Kontrollen durchführen und uns bemühen, eine Änderung herbeizuführen. Auf Seminaren versuche ich außerdem die Kollegen für das Thema zu sensibilisieren. Und ja, ich bin zuversichtlich, denn wir stellen immer wieder fest, dass Kontrollen zu Verbesserungen führen. Gerade große Überprüfungs-Aktionen wirken nachhaltig und sprechen sich unter den Transporteuren rum.

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