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Karten richtig sperren

Kommen Kredit- oder EC-Karte abhanden, ist schnelles Handeln gefragt. Denn Diebe oder Betrüger warten nicht lange, um das Konto leerzuräumen. Über den Sperr-Notruf 116 116 kann man seine Karten für PIN-basierte Zahlungen schnell und unkompliziert telefonisch sperren lassen. Was viele nicht wissen: Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte. Das kann man für EC-Karten bei der Polizei über das „KUNO“-System veranlassen. „KUNO“ steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“.

Sicher mit KUNO und dem Sperr-Notruf


Verlorene oder gestohlene Debitkarten sollten umgehend gesperrt werden

© Africa Studio/stock.adobe.com

 

Kommen Kredit- oder EC-Karte abhanden, ist schnelles Handeln gefragt. Denn Diebe oder Betrüger warten nicht lange, um das Konto leerzuräumen. Über den Sperr-Notruf 116 116 kann man seine Karten für PIN-basierte Zahlungen schnell und unkompliziert telefonisch sperren lassen. Was viele nicht wissen: Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte. Das kann man für EC-Karten bei der Polizei über das „KUNO“-System veranlassen. „KUNO“ steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“.

Sperr-Notruf 116 116

Über den Sperr-Notruf 116 116 lassen sich nicht nur Bankkarten sperren, sondern auch Mobilfunkkarten, Online- und Telebanking-Accounts sowie die eID-Funktion des neuen Personalausweises. Für Sprach- und Hörgeschädigte gibt es auch Sperr-Faxe für Girocard, Kreditkarte und Personalausweis.

Wird die EC-Karte nur über den Sperr-Notruf gesperrt, können Dritte zwar keine Zahlungen mehr mit PIN tätigen, aber immer noch über das SEPA-Lastschriftverfahren per Unterschrift. Deshalb sollten Geschädigte beide Bezahlmöglichkeiten so schnell wie möglich sperren lassen. Der Sperr-Notruf über die 116 116 ist 24 Stunden am Tag erreichbar und für Anrufe aus dem Inland gebührenfrei. Für Anrufe aus dem Ausland benötigt man zusätzlich die jeweilige Vorwahl für Deutschland, das ist meist die 0049. Die Kosten für den Anruf hängen vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Bei girocards, Maestro-, V PAY-, Bankkunden-, Spar- und Geldkarten muss man zur Sperrung die IBAN oder alternativ die Kontonummer und Bankleitzahl parat haben. Bei Kreditkarten muss der Name des Kartenherausgebers oder die Bankleitzahl genannt werden. Anhand dieser Daten wird man dann an den Herausgeber der Karte weitergeleitet. Dieser nimmt dann die Sperrung vor. Ob das eigene Bankinstitut zu den Teilnehmern gehört, kann man auf der Sperrnotruf-Liste einsehen.

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