Sexueller Missbrauch geschieht nicht im Affekt
Im Interview: Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch leiden oft ihr Leben lang
© Barbara Dietl /UBSKM
Kerstin Claus wurde im März 2022 für fünf Jahre in das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Die Journalistin berät bereits seit 2015 Politik und Institutionen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Sie beschäftigt sich dabei besonders mit der Frage, welche Strukturen in Politik und Gesellschaft nötig sind, um Kindesmissbrauch zu erkennen, sein Ausmaß zu begreifen und ihm wirksam zu begegnen.
Frau Claus, wieviel Einfluss gibt Ihnen das Amt als Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und wie wollen sie ihn nutzen?
Also ein dickes Pfund, mit dem ich wuchern kann, ist meine Unabhängigkeit. Das heißt, ich kann auf Bundesebene mit allen Ressorts in Austausch treten. Ich spreche mit verschiedenen Abgeordneten des Bundestages, mit der Kinderkommission oder dem Familienausschuss. Als Bundesbeauftragte nehme ich etwa Stellung zu Gesetzesvorhaben. Wir arbeiten auch daran, dass das Amt gesetzlich verankert wird: mit einer klaren Festlegung der Aufgaben und einer Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag. So kann dann etwa eine Art Lagebild zu den Dimensionen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erstellt und Maßnahmen vorgeschlagen werden. Wir wollen auch die Aufarbeitung der verjährten Fälle ermöglichen und gesetzlich verankern: Betroffene sollen ein Recht bekommen, dass sich mit ihrer Geschichte auseinandergesetzt wird. Für all das brauchen wir aber immer wieder die Bundesländer, weil Schutz, Hilfe oder auch Aufdeckung, Aufklärung und Aufarbeitung in ihrer Verantwortung liegen. In den Bundesländern will ich die Strukturen vor Ort stärken, beispielsweise die Netzwerke, und andererseits auch mit Politikern dort verhandeln, wie Ressourcen geschaffen oder erweitert werden können, etwa in den Bereichen Aus- und Fortbildung.
Können Sie konkrete Beispiele benennen, bei denen Sie den Gesetzgeber beraten?
In der jüngsten Vergangenheit beispielsweise bei der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII), das die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken soll, oder bei der Aktualisierung des Opferentschädigungsgesetzes (SGB XIV). Dort sind ganz konkret die Hilfen für Betroffene, also diejenigen, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder waren, verbessert worden. Dazu gehört die Klärung von Standards und Zugängen zum Leistungsspektrum der Opferentschädigung. Da haben mein Amt und auch der Betroffenenrat intensiv mitgewirkt, um hier zu verhindern, dass es zu Einschnitten kommt.
Kurztipps
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