< Was darf man in seinen vier Wänden?

Sicherheit in Arztpraxen

Arztpraxen sind in Deutschland seit der Einführung der Praxisgebühr verstärkt ins Visier von Einbrechern geraten. Waren die Täter bei ihren Raubzügen bis dahin vor allem auf technische Geräte, Blanko-Rezepte, Medikamente und Betäubungsmittel aus, werden sie nun zusätzlich durch das in den Praxen eingenommene Bargeld angelockt.

 

Bargeld sollte möglichst in einem Tresor aufbewahrt werden

© CC-Verlag

Effektiver Einbruchschutz: Der wachsame Nachbar

Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte im Umfeld einer Arztpraxis ein gewisses sicherheitsbewusstes Verhalten etabliert werden. Dazu gehört etwa, dass man Bargeld hinter verschlossenen Türen zählt und bündelt, und beim Verlassen der Praxis immer Türen und Fenster verschließt. Das gilt auch für gekippte Fenster, die für Einbrecher schnell zu öffnen sind. Wer verdächtige Personen bemerkt, sollte nicht zögern, die Polizei zu verständigen. In diesem Zusammenhang weist die Berliner Polizei auch auf die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe hin: Es lohne sich immer, den Kontakt zu Nachbarn zu pflegen, denn in einer aufmerksamen Hausgemeinschaft hat das Treiben von Einbrechern und Dieben kaum Aussicht auf Erfolg. Für den Fall, dass aber dennoch ein Einbrecher unbemerkt Zugang zu Praxisfenstern oder -türen bekommt, rät die Zentralstelle für Prävention zu einer ausreichenden mechanischen Grundsicherung. Das bedeutet, dass Bauelemente wie Fenster und Türen einen Einbruchsversuch generell so schwer wie möglich machen sollten.

Einbruchhemmende Bauelemente schrecken ab

Das normale Vorgehen eines Einbrechers sieht so aus: Er kundschaftet das Objekt seiner Wahl aus und versucht in einer günstigen Gelegenheit hineinzukommen. Dabei wird in den meisten Fällen ein Hebelwerkzeug benutzt, um ein Fenster oder eine Tür aufzubrechen. Typische Hilfsmittel für Einbrecher sind beispielsweise Schraubendreher oder Stemmeisen. Sind in der Arztpraxis jedoch einbruchhemmende Türen und Fenster montiert, kostet das Aufbrechen sehr viel mehr Kraft und Zeit. Das Risiko, entdeckt zu werden, steigt an und führt in vielen Fällen zum Abbruch des Einbruchversuchs. Die Berliner Polizei rät Arztpraxen deshalb zur Montage von Türen und Fenstern der Widerstandsklasse 3 gemäß Euro-Norm DIN V ENV 1627. Auch die Schlösser von Fenstern und Türen sollten den Anforderungen des Einbruchschutzes genügen. Empfehlenswert sind Schlösser mit Bohrschutz sowie Schutzbeschläge und Zylinderabdeckungen.

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