< Was darf man in seinen vier Wänden?

Umstrittene Live-Streaming Plattform YouNow

Der neueste Trend aus den USA heißt „YouNow“ – ein Dienst, mit dem man Videos von sich selbst live über das Internet an zahlreiche unbestimmte Zuschauer senden kann. Was sich zunächst harmlos anhört, kann konkret so aussehen: Auf dem Smartphone-Display ist ein achtjähriges Mädchen zu sehen, das offensichtlich live aus ihrem Kinderzimmer filmt. Neben Zuschauer-Kommentaren wie „Geh mal deine Milch trinken und Sandmann schauen“ finden sich auch Äußerungen wie „Tu mir mal nen Gefallen und zeig mir deine Brüste…“

Zuschauer fordern junge Nutzerinnen auf, sich auszuziehen

© LKA Niedersachsen

Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten

Problematisch ist auch das heimliche Filmen von anderen Personen – etwa bei einer Liveübertragung aus dem Klassenzimmer während des Unterrichts, im Schwimmbad, auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. „Viele Nutzer wissen nicht, dass sie dabei die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzen und sich strafbar machen können, wenn sie andere ohne ihr Wissen filmen und das Ganze dann auch noch veröffentlichen“, betont der LKA-Experte. Auch das heimliche Mitschneiden von Gesprächen oder Telefonaten ist verboten. „Es kommt zum Beispiel vor, dass Telefonstreiche als Livestream mitgeschnitten und über YouNow verbreitet werden. Der Angerufene weiß dabei nicht, dass das Gespräch live an unzählige Zuhörer gesendet wird.“ Läuft während des Streamens im Hintergrund Musik oder ein Film, kann dadurch zusätzlich gegen Urheberrechte verstoßen werden. Hier drohen im schlimmsten Fall Abmahnungen seitens der Musik- und Filmindustrie.

Der „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen informiert Bürger und Bürgerinnen über aktuelle Gefahren im Internet und gibt nützliche Tipps rund um das Thema Cybersicherheit.

Frühzeitig aufklären und zuhören

Eltern und Lehrer sollten mit ihren Kindern bzw. Schülern über das Thema YouNow sprechen, um ein Bewusstsein für die bestehenden Risiken zu schaffen. „Dazu ist es auch nötig, dass man sich selbst zu dem Thema informiert und sich damit auseinandersetzt. In der Schule können etwa feste Absprachen dabei helfen, den Umgang mit Handys und Smartphones zu regulieren“, meint Henschel. Derzeit sei YouNow zwar noch nicht bei allen Kindern und Jugendlichen bekannt. „Dennoch halte ich es für wichtig, dieses Thema im Auge zu behalten und frühzeitig anzusprechen.“ Tipps zum Umgang mit YouNow:

  • Machen Sie sich mit den Nutzungsbestimmungen zu YouNow vertraut.
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern bzw. Schülern über die Risiken, die bei der Nutzung der Plattform bestehen können.
  • Mit persönlichen Daten sollte stets vorsichtig umgegangen werden – man weiß nicht, wer sich wirklich hinter den Zuschauer-Accounts verbirgt. Angaben zu Nachname, Alter, Adresse, Telefonnummer, Schulort und zu Accountdaten auf anderen Kommunikationsplattformen sollten nicht genannt werden.
  • Achtung – auch das beiläufige Abspielen von Musik und Filmen im Hintergrund kann Urheberrechte verletzen.
  • Beleidigungen oder andere Regelverstöße sollten dem Moderatorenteam von YouNow gemeldet werden.
  • Auf Aufforderungen wie „Zieh dich aus!“ oder „Zeig deinen BH!“ sollte grundsätzlich nicht reagiert werden. Ermuntern Sie Ihre Kinder dazu, Ihnen von solchen Aufforderungen zu erzählen.

SW (24.04.2015)

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