< Pflichten bei Schnee und Eis

Vorsicht Spielzeug!

Wer Spielzeug kauft, will Freude bereiten. Doch nicht immer ist es gut, die Entscheidung für Puppe, Jo-Jo, Kinderlampe oder Puzzle-Matte nur dem Bauch zu überlassen. Denn leider ist bei weitem nicht alles, was in Spielwarenabteilungen für die kleinsten Verbraucher bereitgehalten wird, auch gesundheitlich unbedenklich. Ein Blick auf Gütesiegel, der bewusste Einsatz aller Sinne und eine Dosis klarer Menschenverstand können dabei helfen, eine sichere Kaufentscheidung zu treffen.

Was sind Phthalate? Um Spielzeug aus PVC weich zu machen, müssen spezielle Stoffe zugesetzt werden. Dazu werden „Phthalate“ verwendet. Diese weisen allerdings gefährliche Nebenwirkungen auf. Daher sind sie mittlerweile in der Spielzeugherstellung verboten. Die Produzenten verwenden stattdessen Ersatzstoffe oder andere weichere Kunststoffe. Die Verbraucherzentralen empfehlen, auf die Hinweise „PVC-frei“ oder „Phthalat-frei“ zu achten und Billigprodukte aus Fernost zu meiden.

„GS“ oder „CE“?

Was also kann der Verbraucher selbst tun, um sichere Produkte zu erwerben? Eine mögliche Richtschnur bei der Auswahl von Geschenken für die lieben Kleinen sind Gütesiegel. Doch auch da ist nicht jedes von gleicher Qualität: So verpflichten sich die Hersteller von Spielzeug durch das Anbringen des „CE“-Zeichens zwar dazu, alle deutschen und europäischen Normen einzuhalten. Aber Vorsicht: „Das CE-Zeichen wird vom Hersteller selbst ohne externe Prüfung auf dem Produkt angebracht, das reicht nicht aus“, kritisiert Verbraucherschützerin Etzenbach-Essers. Ein höheres Sicherheitslevel bestätigt da schon das „GS“-Zeichen, das für „Geprüfte Sicherheit“ steht. „Da kann man darauf vertrauen, dass das Produkt von einer dafür zuständigen unabhängigen Prüfstelle kontrolliert wurde“, versichert der bayerische Produktprüfer Peter Wienecke. Schließlich ist das GS-Zeichen auch das einzige, das gesetzlich vorgegeben ist und im Produktsicherheitsgesetz genannt wird. Seit 1977 wird durch diese Gütesiegel bestätigt, dass das Produkt den sicherheitstechnischen Ansprüchen genügt. Die Prüfer achten aber auch darauf, dass die Fertigung so gestaltet ist, dass das auf Dauer so bleibt – jedenfalls für die nächsten fünf Jahre. Auch das „VDE“-Zeichen, das vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik vergeben wird, zielt auf die Produktsicherheit ab. Geprüft wird hier die elektronische Sicherheit bei sachgemäßem Verbrauch. Darüber hinaus gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Gütesiegel, die ganz andere Kriterien als die Produktsicherheit in den Vordergrund stellen. So wird bei „Spiel gut“ oder „Spiel des Jahres“ vor allem der pädagogische Wert beurteilt, während etwa bei „Fair-spielt“ gute soziale Bedingungen bei der Produktion im Vordergrund stehen. Diese Punkte werden bei der Vergabe des CE- oder GS-Zeichens oder des VDE-Labels in keiner Weise berücksichtigt, hier dreht sich alles nur um die Produktsicherheit im engeren Sinn.

Dr. Peter Wienecke

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit © LGL Bayern

Schauen, riechen – und es sich erklären lassen

Es gibt aber noch eine viel simplere Anregung, die Kerstin Etzenbach-Essers von der Verbraucherzentrale NRW für den Kauf von Spielzeug gibt: „Man sollte den klaren Menschenverstand einsetzen.“ Wer ein Geschenk aussucht, hat dabei immer ein bestimmtes Kind vor Augen. Dann hilft es, wenn man das Spielzeug einfach in die Hand nimmt oder es sich in seiner Funktionsweise vorführen lässt, und überlegt, ob es für genau dieses Kind auch tatsächlich geeignet ist. Wenn man etwa einem unter Dreijährigen eine Freude machen will, so sollten keine kleinen, abreißbaren und damit leicht verschluckbaren Teile oder scharfe Kanten erkennbar sein. Und wenn Produkte wie Spielteppiche, Kinderschminke oder Knete auffällig oder gar übel riechen, dann sollte man darauf verzichten – sie könnten ungesunde Weichmacher oder Formaldehyd enthalten. Es lohnt sich aber auch, zu kontrollieren, ob eine möglichst ausführliche deutschsprachige Bedienungsanleitung vorhanden ist und ob der Hersteller mit Anschrift genannt ist. Dass viele gefährliche Produkte aus Fernost kommen, sollte, so die Verbraucherschützer, aber nicht als pauschale Warnung vor exotischen Waren interpretiert werden. „Aus Fernost kommt nicht nur gesundheitsgefährdendes Spielzeug. Auch bei diesen Waren gibt es Qualitätsunterschiede, die sich oft im Preis widerspiegeln“, stellt Kerstin Etzenbach-Essers klar.

FL (29.09.2017)

Seite: << zurück12

Kurztipps

5 Tipps für...
...den Schutz von Garage und Gartenhaus vor Einbruch

Diese Sicherungsmaßnahmen machen Sinn.

5 Tipps für...
...den elektronischen Einbruchschutz

Das sollten sie bei Inbetriebnahme einer Alarmanlage beachten.

5 Tipps für...
...das richtige Verhalten nach dem Einbruch

Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Einbruch bemerken.

5 Tipps für...
...ein sicheres Smart Home

So schützen Sie Ihr smartes Zuhause vor Hackern und Einbrechern.

5 Tipps für...
...eine mechanische Einbruchsicherung

Fenster und Türen sollten beim Verlassen des Hauses geschlossen...

5 Tipps für...
...ein sicheres Zuhause

So schützen Sie Ihr Zuhause mit einer mechanischen Sicherung.

Weitere Infos für Mieter / Eigentümer

Wenig Bewusstsein rund ums Urheberrecht

Viele Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, besitzen nicht viel....[mehr erfahren]

„Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“

Besonders für Unternehmen und Geschäfte kommt es auf eine gute...[mehr erfahren]

Spuren eins Einbruchs

Für Betroffene ist die seelische Belastung enorm

Diese Situation ist für viele erstmal ein Schock: Die Wohnungstür ist...[mehr erfahren]

Beharrlichkeit und behördenübergreifende Zusammenarbeit

Früher gab es in Essen fast in jeder Woche sogenannte „Tumultlagen“:...[mehr erfahren]

Einbruchschutz Täter

42,9 Prozent kommen aus dem Ausland

Das Jahr 2016 markierte eine Trendwende bei Einbrüchen im...[mehr erfahren]