< Trendphänomen „Carsharing“

Der EU-Führerschein

Seit 2013 besteht in der Europäischen Union ein einheitlicher Standard für Führerscheine. Dadurch soll sowohl die Fälschungssicherheit als auch die Vergleichbarkeit der Fahrerlaubnis innerhalb der EU verbessert werden.

Der alte Führerschein bleibt noch 20 Jahre gültig

© M. Schuppich, fotolia

Klasse A1 

Die Klasse A1 umfasst Krafträder (auch dreirädrige) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von bis zu 11 kW. Zusätzlich kommt die Beschränkung des Verhältnisses von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg hinzu. Diese erweiterte Voraussetzung gilt jedoch nur für Krafträder, die nach dem 19.01.2013 erstmals zugelassen wurden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Fahrer fällt weg. Wer mit dem Führerschein der Klasse A1 (oder der alten Klasse 1b) zwei Jahre Fahrpraxis sammelt, muss für die höhere Klasse A2 neben der Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule dann nur noch eine weitere praktische, aber keine theoretische Prüfung mehr ablegen. .

LKW-Führerscheine der Klasse 2 

Der LKW-Führerschein der Klasse 2 (LKW über 7,5 t und schwere Gespanne) ist in vollem Umfang nur bis zum 50. Lebensjahr gültig. Danach muss der alte Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wird er nicht umgetauscht, bleibt die Fahrberechtigung nur für PKW, Motorrad und LKW unter 7,5 t bestehen – Fahrzeuge der Klassen C und CE (LKW-Führerschein) und CE79 (PKW-Führerschein) dürfen nicht mehr gefahren werden.

PKW und LKW mit Anhängern 

Seit dem 19.01.2013 dürfen mit der Führerscheinklasse B alle Gespanne bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Die Gesamtmasse gilt dabei für das ganze Gespann, also der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger. Für Gespanne bis 4,25 t zulässiger Gesamtmasse muss man durch eine spezielle Schulung die Fahrerlaubnisberechtigung B96 vorweisen können. Bei der Führerscheinklasse BE wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5 t beschränkt. Für schwerere Anhänger benötigt man die Fahrberechtigung der Klasse C1E. Beide Einschränkungen gelten nur für Führerscheine der Klasse BE, die nach dem 19.01.2013 erworben wurden.
Bei LKW über 3,5 t mit Anhängern (Klasse C1E) gilt ebenfalls das zulässige Gesamtgewicht des ganzen Gespanns (bis insgesamt 12 t sind zulässig). Die Klasse C1E umfasst außerdem zusätzlich Zugfahrzeuge der Klasse B.

Broschüre Fahrerlaubnis-Klassen der GdP 

Die Neuauflage der Broschüre "Fahrerlaubnis-Klassen" der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist ein praktischer Ratgeber gerade für Polizisten in der Verkehrsüberwachung, aber auch für Autofahrer und Unternehmen. Sie gibt einen Überblick über die Neuregelung im Rahmen der Fahrerlaubnis-Klassen und hilft, auch komplexere Fagestellungen des Fahrerlaubnisrechtes zu beantworten. Sie können sich die Broschüre Fahrerlaubnis-Klassen [1.029 KB] hier herunterladen.

MW (09.01.2018)

Seite: << zurück12

Weitere Infos für ÖPNV-Nutzer

Polizeibeamte als Trainer

In der Stadt und im Landkreis München gibt es seit mehr als 20 Jahren...[mehr erfahren]

Der internationale Vergleich zeigt gute Alternativen auf

Bahnübergänge verursachen enorme Kosten: Durch lange Wartezeiten und...[mehr erfahren]

Diebstahl am Bahnhof und in Zügen

Organisierte Banden haben Reisende im Visier

Am Bahnhof haben Diebe oft leichtes Spiel. Denn im Gedränge fällt es...[mehr erfahren]

Selbstbewusst eingreifen und helfen

U-Bahnhof Berlin-Mitte, in einer Nacht am Wochenende: Zwischen müden...[mehr erfahren]

Mobilität erhalten und Selbsteinsicht fördern

Im Landkreis Dahme-Spreewald hat ein 81-jähriger Autofahrer Mitte Mai...[mehr erfahren]