Die Arbeit der Kinderschutzambulanzen
Verletzungen richtig deuten
Die Medizinische Kinderschutzambulanz am Universitätsklinikum Frankfurt gibt es seit 2010
© Universitätsklinikum Frankfurt am Main
„Mein Sohn ist die Treppe runtergefallen“ oder „Meine Tochter ist im Sportunterricht gestürzt“ – das sind Sätze, die Mitarbeiter von Jugendämtern häufig von Eltern hören. Aber stammen die Verletzungen wirklich von Unfällen? Sicher ist: Bei Gewalt gegen Kinder gibt es viele Fälle, die nicht in den Statistiken auftauchen. Um zu klären, ob Verletzungen auf eine Misshandlung oder einen Missbrauch zurückzuführen sind, können sich Jugendämter oder die Polizei an sogenannte medizinische Kinderschutzambulanzen wenden. Dort werden die Kinder von speziell ausgebildeten Medizinern interdisziplinär untersucht. Dr. Marco Baz Bartels ist Oberarzt der Kinderschutzambulanz am Universitätsklinikum Frankfurt. Er erklärt, worauf es bei seiner Arbeit ankommt.
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
In den Kinderschutzambulanzen steht vor allem das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die vielleicht unangenehmen, aber nötigen Untersuchungen sollen daher so schonend und so selten wie möglich vorgenommen werden. „Für uns ist wichtig, dass das Kind möglichst nur einmal untersucht wird und nur einmal schildern muss, was passiert ist. Deshalb sind bei uns die Ärzte der benötigten Fachrichtungen wie z.B. Pädiatrie, Dermatologie, Gynäkologie, Rechtsmedizin oder Radiologie bei der Untersuchung gleichzeitig anwesend“, erklärt Marco Bartels. „Für das Kind kann es reviktimisierend sein, wenn es sich mehrmals ausziehen und alles mehrmals erzählen muss. Auch wenn es dadurch nicht unbedingt erneut traumatisiert wird, fühlt es sich dabei wieder als Opfer. Und das möchten wir vermeiden.“ Weil dieses Vorgehen einige Organisation und Planung im Vorfeld benötigt, finden die Untersuchungen außer im akuten Notfall nur nach einer Terminvereinbarung statt. Geklärt werden soll vor allem, ob das Kind körperlich misshandelt, sexuell missbraucht oder vernachlässigt wurde. Auftraggeber für die Untersuchung sind in der Regel Jugendämter, Gerichte, die Polizei oder andere Ärzte.
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