< Vorsicht vor Fahrrad-Rowdys!

Ja zum Fahrradhelm, nein zur Helmpflicht

Seit dem BGH-Urteil vom Juni 2014 gibt es keine Zweifel mehr: Einem Radfahrer ohne Helm kann nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden. Trotzdem empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Kindern, älteren Menschen und besonders ambitionierten Fahrern, beim Radeln einen Helm zu tragen. Die Entscheidung für oder gegen einen Kopfschutz sollte jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen.

Eine der größten Unfallgefahren für Fahrradfahrer sind sich öffnende Autotüren

© ADFC/Jens Schütte

Intelligente Radwegekonzepte und aufmerksamere Autofahrer

Um die Sicherheit von Radfahrern zu verbessern, seien in erster Linie intelligente Radwegekonzepte, geringere Geschwindigkeiten beim Autoverkehr und vor allem aufmerksame Autofahrer notwendig: „Schwere Fahrradunfälle passieren häufig, wenn Autofahrer unaufmerksam rechts abbiegen oder plötzlich die Autotür öffnen.“ Auch der Unfall, über den der BGH 2014 in letzter Instanz entschied, war durch eine am Straßenrand parkende Autofahrerin verursacht worden, die eine Autotür öffnete. Natürlich müssten auch die Radfahrer zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen. So sei die falsche Benutzung der Fahrbahn ebenso wie Fahren auf dem Gehweg oder die Benutzung des Radwegs entgegen der vorgeschriebenen Richtung die häufigste Unfallursache. Die Zahl der verunglückten Fahrradfahrer stieg im Jahr 2016 laut Statistischem Bundesamt im Vergleich zum Vorjahr leicht an. Insgesamt verunglückten 81.274 Radfahrer, davon 393 tödlich. Der leichte Anstieg der Unfallzahlen ist auch auf einen erhöhten Anteil an elektrobetriebenen Fahrrädern zurückzuführen. So waren 62 von den tödlich verunglückten Radfahrern mit einem Pedelec unterwegs. Bei knapp drei Viertel der Fälle war ein PKW der Unfallverursacher. Bei 8,7 Prozent war ein weiterer Radfahrer und bei 6,4 Prozent ein weiterer Fußgänger der Unfallgegner. Der ADFC appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: Defensives und aufmerksames Verhalten im Straßenverkehr bringt mehr Sicherheit und schont die Nerven.

Tipps beim Helmkauf

  • Wer einen Helm kauft, sollte ihn unbedingt vorher im Geschäft ausprobieren. Er muss fest auf dem Kopf sitzen, ohne dass er drückt oder bei schnellen Kopfbewegungen verrutscht.
  • Der Helm sitzt richtig, wenn zwischen Augenbrauen und Helmkante etwa ein bis zwei Finger breit Platz bleibt.
  • Viele Radfahrer schieben den Helm zu weit zurück – dann ist der Stirnbereich nicht geschützt. Zudem kann der Helm bei einem Aufprall in den Nacken rutschen. Das kann zu Verletzungen führen.
  • Nach etwa vier Jahren ist ein Tausch fällig, weil das Material altert und die Schutzwirkung sinkt. Das Herstellungsdatum ist im Helminneren zu finden.
  • Bei Kindern, die noch im Wachstum sind, muss ein Helm meist schon früher getauscht werden. Man sollte sie beim Kauf mitentscheiden lassen, denn nur wenn der Helm gefällt, wird er auch getragen.

FL (29.09.2017)

Seite: << zurück12

Weitere Infos für ÖPNV-Nutzer

Lassen Sie sich nicht austricksen!

Was tun, wenn die Wertsachen gestohlen werden?

Die Sonne scheint, man sitzt im Eiscafé und unterhält sich. Das...[mehr erfahren]

Diensthunde bei der Bundespolizei

Herrenlose Gepäckstücke an Flughäfen oder Bahnhöfen sorgen immer...[mehr erfahren]

Verkehrsunfallopfer

Portal Hilfefinder.de bietet Unterstützung bei psychischen Belastungen

Im Jahr 2018 nahm die Polizei bundesweit etwa 2,6 Millionen...[mehr erfahren]

Auf Streife mit der Kölner Fahrradpolizei

Die Ampel ist rot, die Autos stauen sich und ein Radfahrer schlängelt...[mehr erfahren]

„Es muss gleiches Recht für alle gelten“

Ein Verkehrsunfall kann eine Lebensplanung in nur wenigen Sekunden...[mehr erfahren]