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Gezielt gegen Gewalttäter im Fußball vorgehen

Immer wieder kommt es im Rahmen von Fußballspielen zu Ausschreitungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Gewaltsuchende, organisierte Täter missbrauchen dabei die friedlichen Veranstaltungen, um sich mit gegnerischen Hooligans zu messen oder die Polizei anzugreifen. Damit bringen sie die ganze friedliche Fußballfanszene in Misskredit. Arnold Plickert, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärt, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um gegen die Rädelsführer dieser Krawalle effektiv vorgehen zu können.

Was sind Intensivtäter?

Zu den Intensivtätern zählt die Polizei Personen, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen entweder selbst Gewalt- und andere Straftaten begehen, diese organisieren oder andere dazu anstiften. „Wir haben im Umfeld von Fußballspielen bundesweit etwa 4.000 gewaltbereite Personen, davon etwa 1.500 in Nordrhein-Westfalen. Davon wiederum sind es schätzungsweise um die 150 Personen, die als Rädelsführer der gewalttätigen Szene gelten“, so Plickert. Ob eine Person eine „täterorientierte Sachbearbeitung“ als „Intensivtäter Gewalt und Sport“ erhält, hängt von der Gefahr ab, die von ihr ausgeht. Um diese Gefahr einschätzen zu können, kann unter anderem die Datei „Gewalttäter Sport“ herangezogen werden, in der die so genannten „B-Fans“ (gewaltbereit/-geneigt) und „C-Fans“ (gewaltsuchend) festgehalten sind. Auch die „Szenekundigen Beamten“ können dabei unterstützen, Intensivtäter zu identifizieren.

Arnold Plickert

Stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP, © GdP

Intensivtäter als kriminelle Vereinigung

Insgesamt soll es auch der Staatsanwaltschaft möglich sein, alle begangenen Delikte einer Person im Gesamtzusammenhang zu sehen und dementsprechend zu handeln. „Die Verfahren können nun insgesamt beschleunigt werden, so dass Sanktionen möglichst schnell auf die Tat folgen können. Denn es darf nicht sein, dass ein oder eineinhalb Jahre vergehen, bis jemand verurteilt wird“, so Plickert. Ein Vorteil für die Polizei ist auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach dem die gewalttätigen Gruppierungen nun auch als kriminelle Vereinigung angesehen werden können, die sich gezielt verabreden, um Straftaten zu begehen. „Diese Entscheidung bringt uns noch mehr Ermittlungsansätze. Denn nach der Strafprozessordnung können wir bei kriminellen Vereinigungen, wenn nötig, auch Telefone und Wohnungen überwachen. Damit sind wir noch besser aufgestellt und können noch effizienter vorgehen.“

Von Gewalttätern distanzieren

Aber auch die Vereine, Fanclubs und Fans können einiges dazu beitragen, dass Gewalttäter in ihre Schranken verwiesen werden. „Es ist wichtig, dass sich die anderen Fans von den Personen distanzieren, die nur auf Krawall aus sind. Denn diese Leute machen den Fußball kaputt. Das sollte jedem klar sein, der Gewalttäter deckt“, betont Arnold Plickert. Die Vereine sollten gegen Gewalttäter konsequent vorgehen. Das kann über die Entziehung von Sonderrechten wie spezielle Kartenkontingente bis zum Stadionverbot oder der Aberkennung des Fanclubstatus reichen. „Viele Vereine leisten eine wirklich gute Fanarbeit. Auch die meisten Fanclubs sind zur Kommunikation mit der Polizei bereit. Den Gruppierungen von gewalttätigen Intensivtätern geht es aber nicht um Kommunikation – und da müssen die Vereine hart durchgreifen“, so der GdP-Experte. So genannte „Geisterspiele“ vor leeren Publikumsrängen hält Plickert für das letzte Mittel: „Geisterspiele sind nach Punktabzug mit die schlimmste Strafe. Das Problem dabei: Es werden dreißig- oder vierzigtausend friedliche Fans dafür bestraft, dass sich 50 Personen daneben benommen haben. Das ist unfair. Wenn es jedoch wiederholt zu Ausschreitungen von Anhängern eines Vereins kommt, dann muss man auch diese Maßnahme in Betracht ziehen.“

SW (27.03.2015)

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