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Schutz vor Messerangriffen

Einen Menschen mit einem Messer zu verletzen oder gar zu töten, stellt eine schwere Straftat dar. Trotzdem werden bei Schwerpunktkontrollen durch die Polizei zahlreiche Messer konfisziert, die als Tatwaffen taugen. Wenn Attacken mit Messern erfolgen, hat dies in der Regel schwerwiegende Folgen für die Opfer. Mehr Polizeikontrollen, die Einrichtung von Waffenverbotszonen und Gesetzesverschärfungen sollen dabei helfen, damit es künftig zu weniger Taten kommt. Doch wie kann man sich selbst schützen?

Was man selbst tun kann, um nicht Opfer zu werden


Viele Menschen fürchten sich vor spontanen Messerangriffen

© Firn/stock.adobe.com

 

Einen Menschen mit einem Messer zu verletzen oder gar zu töten, stellt eine schwere Straftat dar. Trotzdem werden bei Schwerpunktkontrollen durch die Polizei zahlreiche Messer konfisziert, die als Tatwaffen taugen. Wenn Attacken mit Messern erfolgen, hat dies in der Regel schwerwiegende Folgen für die Opfer. Mehr Polizeikontrollen, die Einrichtung von Waffenverbotszonen und Gesetzesverschärfungen sollen dabei helfen, damit es künftig zu weniger Taten kommt. Doch wie kann man sich selbst schützen?

Einen hundertprozentigen Schutz vor Messerattacken etwa auf Partymeilen, vor Festzelten, auf Schulhöfen oder in Bussen und Bahnen kann es nicht geben. Denn man kann ein Klappmesser in wenigen Sekunden zücken und damit zustechen. Manchmal geht einem Messereinsatz ein Streit unter den Beteiligten voraus. In anderen Fällen findet vor dem Messerangriff weder eine verbale oder körperliche Auseinandersetzung statt noch besteht irgendein persönlicher Bezug zwischen Täter und Opfer. Wenn unauffällige, aber psychisch gestörte Menschen plötzlich ein Messer zücken, kann das kaum vorhergesehen werden. Die Täter suchen sich ihre Opfer mitunter wahllos aus.

Politik und Polizei greifen ein

Die Medienberichterstattung über Messerstechereien und die Kommunikation dazu auf den Socialmediakanälen löst bei der Bevölkerung die Angst aus, selbst zum Opfer zu werden. Deswegen entwickeln Politik und Polizei Handlungskonzepte, um den Messerstechereien Einhalt zu gebieten. Die Polizei nutzt dafür die rechtlichen Möglichkeiten einer „Strategischen Fahndung“ und führt Schwerpunktkontrollen durch. Dabei kann sie Menschen zum Beispiel in einer Waffenverbotszone auch ohne konkreten Tatverdacht kontrollieren. Das macht aus zwei Gründen Sinn: Einerseits kann die Polizei bei diesen Aktionen zahlreiche Messer beschlagnahmen und im Idealfall andere Delikte etwa aus dem Bereich der Rauschgiftkriminalität gleich mit erfassen. Zweitens erhofft sich die Polizei durch die öffentliche Resonanz auf diese Aktionen eine abschreckende Wirkung. NRW-Innenminister Herbert Reul sieht weiteren Handlungsbedarf: „Wir haben das Problem längst noch nicht gelöst. Es ist brandgefährlich, denn an ein Messer kommt jeder ran und in der Regel bleiben da keine Kratzer übrig, sondern Tote. Deswegen müssen wir schauen, mit welchen Methoden wir weiterkommen.“

Defensives Verhalten

Das Berliner Präventionsprojekt „Messer machen Mörder“ sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für das Thema und appelliert an sie, in der Schule und in der Freizeit kein Messer mit sich zu führen. Einige dieser Tipps passen für alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen:

  • Das Mitführen eines Messers erhöht Deine Sicherheit nicht!
  • Achte auf Dein Bauchgefühl, es warnt Dich instinktiv vor Gefahrensituationen!
  • Vermeide verbale Provokationen und körperliche Konfrontationen! Lass Dich nicht in einen Gewaltkonflikt hineinziehen.
  • Unterschätze die Gruppendynamik nicht! Das Verhalten der Gruppe beeinflusst maßgeblich, wie sich der Konflikt weiterentwickelt.

Auch als vorsichtiger Mensch darf man sich nicht von seiner eigenen Angst kontrollieren lassen und in jedem Gegenüber gleich einen potenziellen Messerstecher vermuten. Damit würde man die eigene Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken. Trotzdem sollten man lieber einen weiten Bogen um Menschen machen, die sich beispielsweise aufgrund einer psychischen Störung auffällig verhalten oder um Gruppen, die einem aggressiv johlend entgegenkommen.

Kommt man etwa nachts an einem Bahnhof an, sollte man zügig schauen, potenzielle Angsträume schnell hinter sich zu lassen und lieber die „letzte Meile“ bis zu seinem endgültigen Ziel mit einem Taxi zurücklegen.

Verlässt man nach einem durchfeierten Abend ein Lokal, sollte man dies möglichst nicht allein tun, sondern in einer schützenden Gruppe. Wird man auf einer Partymeile verbal provoziert, sollte man keinesfalls darauf eingehen, sondern sich ruhig entfernen.

Sollte eine Situation eskalieren, gilt außerdem:

  • Machen Sie auf sich aufmerksam und holen Sie sich bei unbeteiligten Passanten Hilfe.
  • Fordern Sie diese auf, für Sie die Polizei zu verständigen.
  • Bitten Sie Dritte, Zivilcourage zu zeigen und einzugreifen.

Außerdem sollte man vermeiden, bei Konfliktsituation zum Gaffer zu werden. Wer etwa auf der Jagd nach spektakulären Handyvideos Polizei oder Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert, kann sich sogar strafbar machen.

Bahnhöfe können nachts zu Angsträumen werden

© starusch/stock.adobe.com

Schutzwesten nur für Profis

Durch das besonnene und defensive eigene Verhalten kann man das Risiko, Opfer eines Messerangriffs zu werden, am besten senken. Doch auch Schutzkleidung kann Stiche abwehren. Zu diesem Thema sind die Polizeibeamtinnen und -beamten die richtigen Experten, denn sie benötigen Schutzwesten zur Eigensicherung bei ihren täglichen Einsätzen. Die derzeit verwendeten Schutzwesten bei der Polizei bestehen aus der synthetischen Hochleistungsfaser Aramid, bekannt als Kevlar. Sie sind nur „stichhemmend“. Es gibt bestimmte Messer, die bei Angriffen die Weste durchstechen können. Diese Westen sind also nicht „stichfest“. Für wirklich stichfeste Schutzwesten wären zusätzliche Platten aus Plastik oder Wolfram-Mangan erforderlich. Das Gewicht solcher Westen liegt aber bei gut 2,5 Kilo aufwärts. Die Polizei in Baden-Württemberg versucht derzeit, das Beste aus dieser Situation machen. Sie wird eine Hybridlösung beschaffen, die einen Kompromiss zwischen bestmöglichem Schutz und der Bewegungsfreiheit der Beamten darstellt. Für Privatpersonen oder etwa Personen, die bei der Security vor Clubs arbeiten, werden in Internet-Shops diverse Stichschutzwesten zum Kauf angeboten. Ob man diese zusätzliche Schutzmaßnahme wirklich benötigt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Für Beschäftigte bei Wach- und Schließgesellschaften mag dies ja noch Sinn machen. Aber die Arme und Beine werden von diesen Westen in keinem Fall geschützt und wenn man an einem Abend feiern will, wird man dies sicher nicht mit einer schweren Weste machen wollen.

Polizei besitzt nicht genug Eingriffsrechte

Zu Forderungen aus der Politik, das Mitführen von Messern in Bussen und Bahnen komplett zu verbieten, erklärte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll, gegenüber der Tageszeitung WELT: „Ein grundsätzliches Messerverbot würde uns die Arbeit erleichtern. Messer, die länger als zwölf Zentimeter sind sowie einen einhändigen Klappmechanismus haben, dürfen außer zu Berufszwecken oder bei berechtigtem Interesse schon jetzt ohnehin nicht mitgeführt werden.“ Allerdings gibt Roßkopf zu bedenken, dass die Bundespolizei mit der Messerkontrolle von 5.400 Bahnhöfen und Haltepunkte bundesweit sowie zwei Milliarden Bahn-Reisenden pro Jahr überfordert ist: „Der Bundespolizei fehlen seit Jahren um die 3.500 Kolleginnen und Kollegen an den Bahnhöfen, um die empfehlenswerten Dreierstreifen aufstellen zu können.“ Außerdem darf die Bundespolizei derzeit niemanden verdachtsunabhängig kontrollieren, erläutert Roßkopf. „Hinzu kommt, dass uns bei Befragungen von ausländischen und migrantischen Verdächtigen oft Racial Profiling vorgeworfen wird.“ Damit ist das Kontrollieren aufgrund von äußerlichen Merkmalen wie der Hautfarbe gemeint. Eine Überwachung von Messerverboten sei nur durch die enge Zusammenarbeit der Bundespolizei mit den jeweiligen Landespolizeien und der Deutschen Bahn zu leisten, die selbst für die Sicherheit an Bahnhöfen zuständig sei.

WL (30.06.2023)

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