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Das neue Prostituiertenschutzgesetz

Im Juli 2016 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das Prostituierte unter anderem besser vor unwürdigen Arbeitsbedingungen und ausbeuterischen Geschäftskonzepten schützen soll. Mit welchen Maßnahmen man dies erreichen will und wie diese einzuschätzen sind, erklärt Irma Bergknecht, Vorstandsvorsitzende bei der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes e. V.

Kondome sind künftig Pflicht

© volkovslava, fotolia (#95973351)

Grundsätzliches Prostitutionsverbot sinnvoller?

Mit dem Gesetz ist es gelungen, den Umgang mit dem Thema Prostitution einen Schritt weiter nach vorne zu bringen. Dennoch bleiben für Irma Bergknecht grundsätzliche Dinge offen. „Wir als Frauenrechtsorganisation fragen: In was für einer Gesellschaft leben wir, in der Sex mit einer Frau gekauft werden kann? Wir sehen Prostitution als eine Form der Ausbeutung, die ein grundlegendes Machtungleichgewicht zwischen den Geschlechtern aufbaut und die Menschenwürde verletzt. Deshalb sind wir für ein grundsätzliches Sexkaufverbot, die Bestrafung von Sexkäufern, nicht jedoch von Prostituierten“, betont Bergknecht. Problematisch sei zum Beispiel auch die klare Trennung zwischen Prostitution und Zwangsprostitution. Dies sei ein schmaler Grat mit fließenden Übergängen. Auch dies sei ein Grund, warum man das Ganze kritisch betrachten sollte. Zudem handelt es sich oftmals um Frauen, die in der Vergangenheit Gewalt erfahren haben, in gewaltvollen Beziehungen sind und auch Gewalt innerhalb der Prostitution erleben. Dazu kommt das erhöhte Risiko durch eine bestehende Suchterkrankung in die Prostitution abzurutschen.

Mit Prostitution wird viel Geld verdient

„Aus unserer Sicht ist es grundsätzlich gut, dass die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf gesehen hat. Wir fordern aber einen Perspektivenwechsel, bei dem deutlich wird, dass es nicht ok ist, Frauen zu kaufen. Es geht uns dabei nicht darum, die Prostituierten zu stigmatisieren oder zu verurteilen. Es geht um die Sexkäufer und Bordellbetreiber, für die, so lange der Kauf von Sex nicht verboten wird, eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, Frauen auszubeuten.“ Man müsse sich bei dem Thema aber auch klar machen, dass nicht nur die Bordelle, sondern auch der Staat an der Prostitution viel Geld verdiene. „Im Jahr 2013 wurden in Deutschland in der Prostitution 14,5 Milliarden Euro Umsatz gemacht. Auch hier sollte man sich fragen: Will man Steuergelder haben, die mit dem Geschäft der Prostitution eingenommen wurden? Warum schaffen wir es nicht, Frauen andere Berufsperspektiven zu ermöglichen?“ so Bergknecht.

SW (29.09.2016)

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