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Mechanische Sicherung

Grundsätzlich gilt beim Thema Einbruchschutz: Mechanik kommt vor Elektronik. Das bedeutet, dass man zunächst für eine gute mechanische Sicherung etwa von Türen und Fenstern sorgen sollte, damit Einbrecher gar nicht erst ins Haus oder in die Wohnung gelangen können. Elektronische Lösungen wie Einbruchmeldeanlagen können dies allein in der Regel nicht verhindern – sie machen nur als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen Sinn!


Gefährdet sind alle Bereiche, über die ein Einbrecher schnell ins Haus gelangen kann, das heißt: Die Haus- bzw. Wohnungstür, Nebeneingangs- oder Kellertüren, Garagentore sowie Kellerfenster, Fenster im Erdgeschoss, Terrassentüren oder ggf. Balkontüren.

Schutz nur bei geprüfter Qualität! Für welche Sicherungsmaßnahmen Sie sich auch entscheiden: Sie sollten die Arbeiten prinzipiell nur von seriösen und erfahrenen Fachfirmen durchführen lassen, die ausschließlich zertifizierte und geprüfte Bauteile verwenden. Auch die Polizeilichen Beratungsstellen können Ihnen bei der Auswahl behilflich sein.

Resistance Classes (RC)

In der DIN-Norm EN 1627 werden Fenster- und Türelemente in sechs Resistance Classes (RC, vormals Widerstandsklassen (WK)) unterteilt. Ab der Resistance Class 2 erreicht man in der Regel einen guten Schutz vor Gelegenheitstätern. Bei höheren zu schützenden Werten kann aber auch im Privatbereich die RC 3 Sinn machen. Bei DIN-geprüften Fenstern oder Türen sind Rahmen, Glas und Griff sicherheitstechnisch sinnvoll aufeinander abgestimmt.

Darauf sollten Sie bei der mechanischen Sicherung achten:

  • re und Tore nach DIN EN 1627:
    In der DIN-Norm EN 1627 ist ab RC 2 gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag keine Schwachstellen aufweist.
  • Schließzylinder:
    In eine einbruchhemmende Tür sollte ein Schließzylinder nach den Normen DIN 18252 bzw. EN 1303 eingebaut werden. Diese bieten Schutz gegen Abbrechen, Aufbohren und Herausziehen.
  • Gitter, Gittertüren und Kellerschachtroste:
    Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Nebentüren können mit zusätzlichen einbruchhemmenden Gittern, Gittertüren oder Kellerschachtrosten nach DIN 18106 (ab RC 2) gesichert werden.
  • Fenster:
    In der DIN-Norm EN 1627 ist ab RC 2 gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Rahmen, Beschlag und Verglasung keine Schwachstellen aufweist.
  • Rollläden nach DIN EN 1627:
    Rollläden nach DIN EN 1627 (ab RC 2) können Fenster oder Türen zusätzlich sichern. Wenn möglich, sollten Rollläden auf der Innenseite angebracht und per Zeitschaltuhren gesteuert werden können.
  • Alle Sicherungsmaßnahmen sollten nur durch einen seriösen Errichter durchgeführt werden.
  • Sonstiges:
    • Bepflanzung:
      Bäume oder Hecken, die sich nahe am Gebäude befinden, können von Einbrechern als Ein- oder Aufstiegshilfe genutzt werden. Achten Sie bei der Bepflanzung daher auf genügend Abstand zum Gebäude oder auf zusätzliche Sicherungen den betroffenen Türen und Fenster.
    • Aufstiegshilfen:
      Mülltonnen, Leitern oder andere Gegenstände am Haus können von Einbrechern ebenfalls als Einstiegshilfe genutzt werden. Bewahren Sie solche Gegenstände am besten nicht leicht zugänglich auf.
    • Beleuchtung:
      Licht schreckt Einbrecher ab – sorgen Sie rund um Ihr Haus für eine gute Beleuchtung, zum Beispiel mithilfe von Bewegungsmeldern.

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