5 Tipps für...
...den Schutz pflegebedürftiger Menschen vor Gewalt
  1. Genau hinschauen und mögliche Anzeichen für Gewalt erkennen (z. B. Kratzer, Platzwunden, verändertes Verhalten)
  2. Beobachtungen dokumentieren (Was wurde bemerkt? Wann? Wo?)
  3. Bei konkretem Verdacht die Leitung der Einrichtung oder des Pflegedienstes informieren
  4. Offizielle Stellen wie Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Prüfdienst des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) kontaktieren
  5. Wenn eine Person körperlich verletzt ist oder gefährlich vernachlässigt wurde, Polizei unter 110 verständigen

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