- Eine Vorsorgevollmacht ausfüllen, unterschreiben und der bevollmächtigen Person aushändigen. Hierfür gibt es zahlreiche Vorlagen. Ohne Vollmacht können selbst Ehepartner nur sechs Monate lang für den anderen entscheiden.
- Eine Vertrauensperson mit Bedacht auswählen. Vollmachten gelten ab dem Moment der Unterschrift und nicht erst, wenn eine schwere Krankheit aufgetreten ist.
- Alternativ eine Betreuungsverfügung erstellen. Dadurch wird Ihnen im Notfall eine vom Gericht überwachte Betreuungsperson zur Seite gestellt. Sie können eine Person für diese Funktion benennen.
- Eine separate Bankvollmacht abschließen. Banken und Sparkassen akzeptieren allgemeine Vorsorgevollmachten oft nicht. Dagegen kann man jedoch rechtlich vorgehen.
- Festlegen, was eine bevollmächtigte Person in Ihrem Namen bei einer Bankvollmacht zusätzlich darf, etwa aufs Bankschließfach zugreifen.
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Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
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