- Gasflaschen nicht in Kellern oder Garagen abstellen, sondern in dem Raum, in dem sie genutzt werden. Bei mehr als 15 Kilogramm Inhalt Flaschen sicher draußen lagern.
- Treibstoffe in verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahren. In Kleingaragen sind maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel erlaubt.
- Heizöl ab einer Menge von über 5.000 Litern ausschließlich in speziellen Heizöllagerräumen unterbringen.
- Chemiehaltige Haushaltsprodukte sicher verschließen und aufbewahren, um einen ungewollten Haut- bzw. Augenkontakt zu vermeiden.
- Leicht entzündliche und explosive Güter (z. B. Farben, Lacke, Spraydosen) nur in minimalen Mengen im Keller oder in der Garage lagern.
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Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
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Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
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