Der EU-Führerschein
Klasse A1
Die Klasse A1 umfasst Krafträder (auch dreirädrige) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von bis zu 11 kW. Zusätzlich kommt die Beschränkung des Verhältnisses von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg hinzu. Diese erweiterte Voraussetzung gilt jedoch nur für Krafträder, die nach dem 19.01.2013 erstmals zugelassen wurden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Fahrer fällt weg. Wer mit dem Führerschein der Klasse A1 (oder der alten Klasse 1b) zwei Jahre Fahrpraxis sammelt, muss für die höhere Klasse A2 neben der Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule dann nur noch eine weitere praktische, aber keine theoretische Prüfung mehr ablegen. .
LKW-Führerscheine der Klasse 2
Der LKW-Führerschein der Klasse 2 (LKW über 7,5 t und schwere Gespanne) ist in vollem Umfang nur bis zum 50. Lebensjahr gültig. Danach muss der alte Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wird er nicht umgetauscht, bleibt die Fahrberechtigung nur für PKW, Motorrad und LKW unter 7,5 t bestehen – Fahrzeuge der Klassen C und CE (LKW-Führerschein) und CE79 (PKW-Führerschein) dürfen nicht mehr gefahren werden.
PKW und LKW mit Anhängern
Seit dem 19.01.2013 dürfen mit der Führerscheinklasse B alle Gespanne bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Die Gesamtmasse gilt dabei für das ganze Gespann, also der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger. Für Gespanne bis 4,25 t zulässiger Gesamtmasse muss man durch eine spezielle Schulung die Fahrerlaubnisberechtigung B96 vorweisen können. Bei der Führerscheinklasse BE wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5 t beschränkt. Für schwerere Anhänger benötigt man die Fahrberechtigung der Klasse C1E. Beide Einschränkungen gelten nur für Führerscheine der Klasse BE, die nach dem 19.01.2013 erworben wurden.
Bei LKW über 3,5 t mit Anhängern (Klasse C1E) gilt ebenfalls das zulässige Gesamtgewicht des ganzen Gespanns (bis insgesamt 12 t sind zulässig). Die Klasse C1E umfasst außerdem zusätzlich Zugfahrzeuge der Klasse B.
Broschüre Fahrerlaubnis-Klassen der GdP
Die Neuauflage der Broschüre "Fahrerlaubnis-Klassen" der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist ein praktischer Ratgeber gerade für Polizisten in der Verkehrsüberwachung, aber auch für Autofahrer und Unternehmen. Sie gibt einen Überblick über die Neuregelung im Rahmen der Fahrerlaubnis-Klassen und hilft, auch komplexere Fagestellungen des Fahrerlaubnisrechtes zu beantworten. Sie können sich die Broschüre Fahrerlaubnis-Klassen [1.029 KB] hier herunterladen.
MW (09.01.2018)
Weitere Präventionsprojekte in Brandenburg
Prävention sexualisierter Gewalt gegen und unter Jugendlichen einschließlich sexualisierter Gewalt mittels digitaler Medien
Obwohl viele Jugendliche sexualisierte Gewalt in ihrem Schulalltag...[mehr erfahren]
Das „Peer-Projekt“ an Fahrschulen
Eine „Peergroup“ ist eine Gruppe von Gleichaltrigen oder...[mehr erfahren]
Sexuellem Missbrauch vorbeugen
Das Brandenburger Projekt „GrenzWerte“ will Kinder und Jugendliche...[mehr erfahren]
Die Fahrradprüfung in Teltow-Fläming
Vorfahrt, Abbiegen, Handzeichen: Seit vielen Jahren werden in der...[mehr erfahren]
Das Netzwerk „Zuhause sicher“ in Cottbus und Spree-Neiße
Alle vier Minuten geschieht in Deutschland ein Einbruch. Vor allem...[mehr erfahren]