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Todesursache „ungeklärt“

Verstirbt eine Person, ist das für die Angehörigen eine schwierige Situation – insbesondere dann, wenn der Hausarzt eine unklare Todesursache oder einen nichtnatürlichen Tod bescheinigt. Denn das bedeutet, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten muss. Dabei wird festgestellt, ob eventuell ein vorheriger Unfall zum Tod geführt hat, ob sich die Person selbst getötet hat oder ob vielleicht sogar Fremdverschulden die Ursache für das Ableben ist.

Todesursache „ungeklärt“

Bei welchen Todesfällen ermittelt die Polizei?

Die Umstände, die zum Tod geführt haben, müssen untersucht werden

© Jan H. Andersen/stock.adobe.com

 

Verstirbt eine Person, ist das für die Angehörigen eine schwierige Situation – insbesondere dann, wenn der Hausarzt eine unklare Todesursache oder einen nichtnatürlichen Tod bescheinigt. Denn das bedeutet, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten muss. Dabei wird festgestellt, ob eventuell ein vorheriger Unfall zum Tod geführt hat, ob sich die Person selbst getötet hat oder ob vielleicht sogar Fremdverschulden die Ursache für das Ableben ist.

Ermittlung bei unklarem Sachverhalt

Uwe Chrobok hat schon viele Tote gesehen. Er ist der Leiter des Sachgebiets „Todesermittlungen, unbekannte Tote“ beim LKA Hamburg. Der Kriminalhauptkommissar und seine acht Kolleginnen und Kollegen sind dann im Einsatz, wenn in Hamburg ein Notruf eingeht, dass eine Person leblos aufgefunden wurde. Wie die Feuerwehr und der Rettungsdienst fahren sie dann zum Ort des Geschehens, um die Situation zu prüfen. In anderen Fällen werden sie hinzugezogen, weil ein Hausarzt bei der Leichenschau Auffälligkeiten festgestellt hat. „Gibt es Grund zur Annahme, dass die Umstände, die zum Tod geführt haben, nicht natürlich waren oder der Sachverhalt weiterführend geklärt werden muss, werden Ermittlungen eingeleitet und die Leiche an die Rechtsmedizin überstellt. Die führt dann eine äußere Leichenschau durch“, erklärt Chrobok. Gibt es Anhaltspunkte für Fremdverschulden, findet zudem eine innere Leichenschau statt, bei welcher der Leichnam geöffnet wird.

Bestattung nach Freigabe möglich

Je nachdem, was bei den Leichenschauen herauskommt, wird der Fall abgeschlossen oder es folgen Ermittlungen, die von anderen polizeilichen Abteilungen, etwa der Mordkommission, übernommen werden. Gibt es keine Auffälligkeiten oder ist der Sachverhalt klar, wird die Leiche zur Bestattung freigegeben. Von den jährlich etwa 18.000 Sterbefällen in Hamburg bearbeitet Chroboks Team rund 6.300. Dass es dafür eine separate Einheit gibt, ist in Deutschland einmalig. „In Berlin wird beispielsweise jemand vom Kriminaldauerdienst eingesetzt. In anderen Großstädten ist es wieder anders“, berichtet der Kriminalhauptkommissar.

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