Wachsende Gefahr durch Cybergrooming
Eltern sollten über die Online-Erlebnisse mit ihren Kindern sprechen
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Mädchen sind häufiger betroffen
Weil das Thema so schambesetzt ist, lässt sich nur schwer bestimmen, wie groß das Problem Cybergrooming wirklich ist. Bei den verfügbaren Zahlen muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Im Jahr 2021 hat beispielsweise die Landesanstalt für Medien NRW die Studie „Kinder und Jugendliche als Opfer von Cybergrooming“ beauftragt. Dafür wurden über 2.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren befragt. 24 Prozent der Befragten gaben an, dass sie online schon einmal eine erwachsene Person kennengelernt haben und von dieser um ein reales Treffen gebeten wurden. 14,5 Prozent der Mädchen und 13,6 Prozent der Jungen berichteten, dass eine erwachsene Person sie dazu aufgefordert hat, sich vor der Kamera auszuziehen. Im Zusammenhang mit Cybergrooming wurden 10 Prozent der Befragten schon einmal online von einem Erwachsenen bedroht. Bei fast allen Fragen gaben Mädchen etwas häufiger an, betroffen zu sein. Das BKA hat für das Jahr 2020 insgesamt 3.839 Fälle von Cybergrooming erfasst.
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Über Online-Erlebnisse sprechen
Kinder und Jugendliche sollten frühzeitig über die Gefahren durch das Cybergrooming durch Eltern und Pädagogen aufgeklärt und sensibilisiert werden. So empfiehlt die EU-Initiative klicksafe, dass Eltern mit ihren Kindern über deren Online-Erlebnisse sprechen sollten. Dabei sollten Regeln für die Online-Kommunikation festgelegt werden. So sollte etwa der Kontakt zu einem Chatpartner sofort abgebrochen werden, wenn das Gespräch auf Sexualität und sexuelle Erfahrungen gelenkt oder das Zuschicken von Bildern oder Videos verlangt wird. Kinder schrecken aus Scham oder aus Angst vor Bestrafung wie etwa einem Internetverbot vor Gesprächen mit ihren Eltern oder mit Pädagogen über Cybergrooming-Erlebnisse zurück. Erwachsene sollten ihnen vermitteln: Die Kinder und Jugendlichen trifft keine Schuld am Cybergrooming und sie müssen keine Bestrafung oder Verurteilung fürchten. Vielmehr sollten die Kinder darüber aufgeklärt werden, welche Melde- und Blockiersysteme es auf den jeweiligen Internetplattformen gibt. Fälle von Cybergrooming sollten möglichst auch der Polizei gemeldet werden. Dabei sollten Profilinformationen des Täters und Chatverläufe gesichert werden – beispielsweise durch Screenshots. Man sollte sich bewusst machen, dass Täter in der Regel nicht nur Kontakt zu einem Opfer unterhalten, sondern meist viele Kinder und Jugendliche über das Internet ansprechen. Um zu verhindern, dass die Täter andere Kinder oder Jugendliche missbrauchen, sollten sie deshalb über die Plattform oder bei der Polizei gemeldet werden. TE (30.09.2022)
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