< Jugend berät Jugend

Waffenbesitz in Deutschland

4.454 Mal wurde im Jahr 2020 in Deutschland mit einer Waffe im Zusammenhang mit einer Straftat geschossen, in weiteren 4.370 Fällen wurde zumindest mit einer Schusswaffe gedroht. Das ergibt sich aus dem „Waffenkriminalität Bundeslagebild 2020“, das vom Bundeskriminalamt erstellt wurde. Im gleichen Jahr wurden das deutsche Waffengesetz (WaffG) und das Waffenregistergesetz (WaffRG) aktualisiert. Die Gesetzesänderungen sind auch vor dem Hintergrund rechtsextremer Gewalt in Deutschland entstanden.

Die neuen Waffen- und Waffenregistergesetze


Die Daten zu jeder angemeldeten Waffe werden im nationalen Waffenregister gespeichert

© Photofactory, fotolia

 

4.454 Mal wurde im Jahr 2020 in Deutschland mit einer Waffe im Zusammenhang mit einer Straftat geschossen, in weiteren 4.370 Fällen wurde zumindest mit einer Schusswaffe gedroht. Das ergibt sich aus dem „Waffenkriminalität Bundeslagebild 2020“, das vom Bundeskriminalamt erstellt wurde. Im gleichen Jahr wurden das deutsche Waffengesetz (WaffG) und das Waffenregistergesetz (WaffRG) aktualisiert. Die Gesetzesänderungen sind auch vor dem Hintergrund rechtsextremer Gewalt in Deutschland entstanden.

Kontrollpflicht des Staates

Die Zahlen zum Schusswaffengebrauch sind seit einigen Jahren rückläufig. So verringerten sich die Zahlen bei den Schussabgaben um 4 Prozent und um minus 3,1 Prozent bei den Drohungen mit Schusswaffen im Vergleich zu 2019. Ganz anders stellt sich die Situation in den USA dar: Dort ist allein die Zahl der durch Schusswaffen getöteten Menschen von 15.462 im Jahr 2019 auf 19.478 im Folgejahr gestiegen (Quelle: Statista). Das entspricht einer Steigerung von mehr als 25 Prozent. In Deutschland befinden sich laut einer Erhebung bei den 541 Waffenbehörden 5,4 Millionen Waffen in Privatbesitz. Auf dem Land gibt es mehr Waffen als in der Stadt. Rund 1,4 Millionen Menschen besitzen einen Waffenschein. Die Aufgabe des Staates ist es, genau hinzuschauen, wer eine Waffe besitzen und zu welchen Zwecken er sie benutzen darf. Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen. Dazu gehört der Erwerb, die Lagerung, der Handel, der Besitz und die Instandsetzung von Klingen- und Schusswaffen sowie der Munition. Wichtige Neuerungen im Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) betreffen die Zuverlässigkeitsprüfung, bei der in Zukunft der Verfassungsschutz mit einbezogen werden soll, sowie die Verpflichtung an die Hersteller, alle Waffenbestände ins Nationale Waffenregister zu übertragen und jeden Besitzerwechsel zu melden. Diese Verschärfungen erfolgten, damit zum Beispiel rechtsextreme Gewalttäter nicht in den Besitz von Schusswaffen gelangen.

Seite: 12weiter >>

Weitere Präventionsprojekte in Rheinland-Pfalz

Ein Projekt der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz

Deutschlandweit leben rund 2,6 Millionen Kinder und Jugendliche unter...[mehr erfahren]

Unterstützung für Jugendliche in besonderen Notlagen

Ob Aids, Drogen, Sexualität, Beziehungs- oder schulische Probleme –...[mehr erfahren]

Die Arbeit der Polizeipuppenbühne Koblenz

Seit 2002 steht den Koblenzer Beamten ein sogenanntes „rollende...[mehr erfahren]

Verkehrssicherheitsarbeit in Lahnstein

Wie verhält man sich im Straßenverkehr richtig? Warum soll man beim...[mehr erfahren]

Verkehrsprävention der Polizei Neuwied

Dass Vorschulkinder und Kinder der ersten Grundschulklasse in Neuwied...[mehr erfahren]