< Alle sitzen im selben Boot

Audiopodcast: StVO-Chaos bei Sanktionen gegen Raser

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 sind in einem wichtigen Punkt wieder außer Kraft: Die Herabsetzung der Obergrenze für einen einmonatigen Führerscheinentzug bei zu schnellem Fahren wurde aufgrund eines Formfehlers wieder gekippt. Was die Gewerkschaft der Polizei davon hält, erläutert Michael Mertens, der Verkehrsexperte der GdP und Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen.

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 sind in einem wichtigen Punkt wieder außer Kraft: Die Herabsetzung der Obergrenze für einen einmonatigen Führerscheinentzug bei zu schnellem Fahren wurde aufgrund eines Formfehlers wieder gekippt. Die Folge: Bis eine juristisch wasserdichte Neuregelung in Kraft ist, gehen jedes Bundesland und jede Kommune anders mit den Temposündern um. Was die Gewerkschaft der Polizei davon hält, erläutert Michael Mertens, der Verkehrsexperte der GdP und Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen.

 

Weitere Präventionsprojekte in Schleswig-Holstein

Kieler Jugendkutterprojekt fördert soziales Miteinander

Seestern und Clara – so heißen die beiden Boote des Vereins „Kieler...[mehr erfahren]

Der Anti-Mobbing-Tag in Schleswig-Holstein

Etwa acht von 100 Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren waren schon...[mehr erfahren]

Schwimmkurse für geflüchtete Mädchen in Husum

In den Sommerferien die Tage im Freibad verbringen: Für die meisten...[mehr erfahren]

Polizeiliche Verkehrserziehung im Raum Elmshorn

Was muss ich beachten, wenn ich die Straße überquere? Wann gucke ich...[mehr erfahren]