< Alle sitzen im selben Boot

Mehr Sicherheit beim Online-Banking

Die EU will Bürgerinnen und Bürger besser vor Internetbetrügern schützen. Seit Mitte September 2019 gilt in der Europäischen Union daher die neue „Zahlungsdiensterichtlinie II“ (PSD2) für das Online-Banking sowie beim Bezahlen im Internet. Sie sorgt dafür, dass es Cyberkriminellen erschwert wird, auf Konten zuzugreifen. David Riechmann, Referent für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt die wichtigsten Änderungen.

David Riechmann, Jurist Finanzdienstleistungen, Verbraucherzentrale NRW

© Verbraucherzentrale NRW

Ausnahmen sind möglich

Die neuen Regelungen versprechen mehr Sicherheit, sind aber für die Kunden auch aufwändiger. Aus diesem Grund gibt es einige Ausnahmen. Zahlungen bis 30 Euro können zum Beispiel immer noch ohne verschärfte Sicherheitsverfahren getätigt werden. Beim kontaktlosen Bezahlen im Handel gilt dies sogar bis 50 Euro. Online-Shops, die häufig genutzt werden, können zudem auf eine Liste mit sicheren Zahlungsempfängern gesetzt werden – das aufwändige Authentifizieren entfällt dann auch hier. David Riechmann: „Ob diese Ausnahmen mit dem eigenen Konto oder mit den eigenen Bankkarten möglich sind, hängt von der jeweiligen Bank ab. Die Banken können die Möglichkeiten anbieten, müssen es aber nicht.“

Die Konditionen überprüfen

Grundsätzlich entscheiden die Banken selbst, welche Verfahren sie zur Authentifizierung einsetzen. Der Kunde hat darauf keinen Einfluss. Daher gilt es zu überlegen, ob die eigene Bank eine zufriedenstellende Lösung anbietet. Manche Banken verlangen etwa eine Gebühr, wenn sie einen TAN-Generator zur Verfügung stellen. Viele Banken bieten zunehmend auch eigene Apps an, die das Online-Banking zwar komfortabel machen, aber ein Smartphone voraussetzen. „Hier sollte man bedenken, dass das Smartphone regelmäßige Sicherheits-Updates benötigt oder gegen ein neueres Modell ausgetauscht werden muss, weil die App sonst möglicherweise nicht mehr funktioniert“, weiß David Riechmann. Möchte man ein anderes Verfahren als das von der eigenen Bank angebotene nutzen, sollte man die Bank wechseln – ein Vergleich kann sich hier lohnen. SBa (25.10.2019)

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