Polizei, Ordnungsamt und private Sicherheitsdienste
Private Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum heikel
Private Sicherheitsdienste werden häufig für private Feste oder Events von den Veranstaltern engagiert. Sie machen Einlasskontrollen und nehmen das Hausrecht des Veranstalters wahr. So soll gewährleistet werden, dass alle Gäste gefahrlos an der Veranstaltung teilnehmen können. Auch am Flughafen sind diese Sicherheitsdienste keine Seltenheit. „Alle, die schon einmal eine Flugreise gemacht haben, sind bei der Sicherheitskontrolle höchstwahrscheinlich von einer solchen privaten Firma kontrolliert worden“, so der GdP-Bundesvorsitzende. Die privaten Sicherheitsdienste leiten ihre Befugnisse von den sogenannten Jedermannsrechten ab. Sie dürfen im privaten Raum also das tun, was der Veranstalter auch dürfte. Das bedeutet auch, dass sie in Gefahrensituationen Notwehr oder Nothilfe anwenden können. Oliver Malchow: „Solange es sich in diesem Rahmen bewegt, gibt es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei nichts zu beanstanden. Problematisch sehen wir es hingegen an, wenn private Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum agieren, die zum Verwechseln ähnlich wie die Polizei angezogen und ausgestattet sind und so in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen wollen.“
„Hilfssheriffs“ im Kampf gegen Corona
Wie hoch der Wert der Grundrechte für jede einzelne Person ist, spürt man aktuell wieder besonders in Zeiten der Pandemie. Aufgrund zu geringer Kapazitäten der Ordnungsämter kamen zuletzt in einigen Städten und Gemeinden verstärkt private Sicherheitsdienste zum Einsatz – etwa um zu kontrollieren, ob Bürgerinnen und Bürger die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten. „Wer in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift, muss kompetent und gut ausgebildet sein, um die richtige Entscheidung treffen und durchsetzen zu können“, meint der GdP-Bundesvorsitzende. „Wir sehen hier eindeutig die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden und der Polizei.“ Aus diesem Grund befürwortet die GdP eine Ausdehnung der Zuständigkeiten von privaten Sicherheitsdiensten – z. B. zur Maskenkontrolle auf Spielplätzen – grundsätzlich nicht. „Es geht hier ja nicht nur um die bloße Kontrolle. Zu fragen ist doch: Was passiert, wenn gegen die Maskenpflicht verstoßen wird? Sollen dann private Sicherheitsdienste Personalien feststellen und Anordnungen notfalls auch unter Zwang durchsetzen dürfen? Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwehren ist im öffentlichen Raum Aufgabe des Staates und keiner Hilfssheriffs.“
KF (Stand 28.05.2021)
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