< Alle sitzen im selben Boot

Schwarzarbeit sorgt für Milliardenschaden

Schwarzarbeit hat viele Gesichter: Der Chef, der seine Arbeiter nicht bei der Sozialversicherung anmeldet, die Reinigungshilfe, die ohne Steuerkarte arbeitet, der Mitarbeiter, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung tätig ist, oder die Arbeitslose, die in zu hohem Maße „nebenbei“ jobbt. Durch Schwarzarbeit gehen dem Staat und den Sozialversicherungsträgern jährlich Milliardeneinnahmen verloren.

Schwarzarbeit wird in Deutschland von den Zollbehörden verfolgt

© Zoll.de

Ab wann ist es Schwarzarbeit?

Wer als Selbstständiger oder Angestellter arbeitet ohne gesetzlich gemeldet zu sein, arbeitet schwarz. Schwarzarbeit ist es auch dann, wenn jemand Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt, ohne bei den Sozialversicherungsträgern, der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung gemeldet zu sein. Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit nicht beim Finanzamt gemeldet haben oder Handwerker, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind, arbeiten ebenfalls schwarz. Gefälligkeiten, Selbsthilfe (Heimwerken) oder Nachbarschaftshilfe zählen hingegen nicht zur Schwarzarbeit.

Ahndung von Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro belegt werden – zulasten von Schwarzarbeitern und deren Auftraggebern. Zudem können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Um Schwarzarbeit auf die Spur zu kommen, arbeiten die Hauptzollämter mit den Arbeitsagenturen, Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie mit den zuständigen Ausländer- und Finanzbehörden zusammen.

Schäden durch Schwarzarbeit

Schwarzarbeit schadet allen: dem Schwarzarbeiter, dem Auftraggeber, den Unternehmen und der Solidargemeinschaft. Der Arbeiter ist benachteiligt, weil er zu schlechteren Lohn- und Arbeitsbedingungen tätig ist. Der Auftraggeber hat keine Garantieansprüche. Regelkonforme Unternehmen sind gegenüber illegal arbeitenden im Nachteil. Die Solidargemeinschaft hat unter fehlenden Beiträgen zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen zu leiden und gegebenenfalls unter zu Unrecht ausbezahltem Arbeitslosengeld – wenn nebenher in hohem Umfang doch gearbeitet wird.

(WL, 02.03.2021)

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