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Zivilcourage aus rechtlicher Sicht

In kritischen Situationen kann Zivilcourage anderen Menschen helfen, die in Not geraten. Wegsehen oder Weglaufen gilt nicht, denn jeder kann etwas tun, um Straftaten zu verhindern. Jedoch wissen viele Menschen in solchen Situationen nicht, was sie konkret tun sollen – und dürfen. Kriminalhauptkommissarin Claudia Sobotta von der Polizei Köln erklärt, welche Rechte und Pflichten man hat und wann eigentlich der richtige Zeitpunkt ist, um die Polizei zu rufen.

Kriminalhauptkommissarin Claudia Sobotta

© privat

Festnahmerecht von jedermann und Notwehr

In manchen Situationen kann es hilfreich sein, auf eher ungewöhnliche Weise einzuschreiten. In welchem Rahmen man dies tun kann, regelt etwa der Paragraph 127, Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), der das sogenannte „Festnahmerecht durch jedermann“ beschreibt. „Nach diesem Gesetz ist jeder, der einen Täter auf frischer Tat ertappt, dazu befugt, diesen so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft“, erklärt Claudia Sobotta. „Habe ich einen Ladendieb erwischt oder eine Sachbeschädigung gesehen, habe ich das Recht, den Täter festzuhalten und dabei auch einfache Gewalt anzuwenden, falls sich der Täter wehrt.“ Wichtig sei aber, dabei auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu achten und keine unnötige Gewalt anzuwenden. „Man darf den Dieb auch nicht nach Beute durchsuchen. Das ist die Aufgabe der Polizei“, betont Sobotta. Wird eine Situation doch mal brenzlig, weil man selbst oder jemand anderes körperlich angegriffen wird, dann darf man sich und andere verteidigen ohne dafür belangt zu werden. Das nennt man Notwehr und ist in Paragraph 32 StGB festgelegt. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Das heißt: Wenn ich akut tätlich angegriffen werde, also beispielsweise ein Täter mir ins Gesicht schlägt, dann darf ich diesen Angriff mit den mir möglichen Mitteln abwehren, um die Gefahr von mir abzuwenden. „Liegt der Täter schon am Boden, darf man natürlich keine weitere Gewalt anwenden, die unnötig ist“, ergänzt Sobotta. In vielen Fällen lasse sich durch genügend Distanz zum Täter und durch das Einbeziehen weiterer Menschen aber eine Eskalation vermeiden, so Sobotta. Wer sich unsicher fühlt, sollte sich sechs Regeln der Aktion „Tu was“ von der Kriminalprävention der Länder und des Bundes einprägen. „Rufen Sie die Polizei und helfen Sie dem Opfer, sobald die Situation es zulässt. Haben Sie die Tat beobachtet, machen Sie bei der Polizei unbedingt eine Zeugenaussage! Manchmal kann jedes noch so kleine Detail dabei helfen, einen Täter zu fassen“, betont Claudia Sobotta.

AL (Stand: 30.04.2021)

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