Falschgeld

Unter Falschgeld werden Nachbildungen von echtem Geld verstanden, die dazu geeignet sind, in den Zahlungsverkehr eingebracht zu werden. Professionelle Fälschungen von Papiergeld werden als Falschnoten, billigere Kopien als Blüten bezeichnet.

Vorsicht, strafbar!

Das deutsche Strafgesetzbuch beschäftigt sich in seinem achten Abschnitt ausführlich mit der Fälschung von Geld und Wertzeichen. In § 146 wird als Mindeststrafe für Geldfälschung ein Jahr Freiheitsentzug festgelegt. Doch auch wer Falschgeld bloß in Verkehr bringt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wer bei der Annahme von Falschgeld achtlos war, der muss die Scheine bei der Polizei abliefern und darf mit keiner Entschädigung rechnen. 

Schau genau!

Banknoten sind auf vielfältige Weise vor Fälschungen geschützt – etwa durch spezielles Papier, besonderen Druck, Wasserzeichen sowie Folien und Glanzstreifen, die beim Betrachten der Scheine erkennbar werden, wenn diese gekippt oder gegen das Licht gehalten werden. Die Deutsche Bundesbank empfiehlt folgende fünf Grundregeln zur Erkennung von Falschgeld:

  • Sehen Sie sich die Banknoten genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich bewusst auf einzelne Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben.
  • Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht nur auf ein Sicherheitsmerkmal.
  • Gehen Sie nach dem Prinzip „Fühlen-Sehen-Kippen“ die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät in die Überprüfung mit ein.
  • Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.
  • Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie die Banknote(n) von Ihrer Hausbank oder einer Filiale der Deutschen Bundesbank überprüfen (nur Euro).
Zurück