Abmahnungen gehören nicht in den Müll!

Wer in Internet-Tauschbörsen aktiv ist, der kann rasch eine böse Überraschung erleben: Abmahnungen durch auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzleien flattern ins Haus. Darin wird allerdings nicht nur Schadensersatz gefordert, die Rechtsanwälte verlangen oft auch deutlich überhöhte Gebühren. Dagegen sollte man vorgehen, meint Lina Ehrig, Referentin für Urheberrecht im Bundesverband der Verbraucherzentralen, im Interview.

Und was ist mit der Höhe der geforderten Summe?

Diese umfasst ja Anwaltskosten und Schadenersatz. Und hier liegt unser größter Kritikpunkt: Die Kosten für eine Abmahnung sind oft unverhältnismäßig hoch. Das ist auch unser Vorwurf gegenüber den Abmahnkanzleien: Die verdienen damit ohne großen Aufwand extrem viel Geld. Die Höhe dieser Gebühren kann man oft noch abändern. 

Bin ich da als Verbraucher alleine nicht überfordert?

Man sollte sich Hilfe holen, denn die Fragen sind oft so speziell, dass sie der Laie alleine gar nicht beantworten kann. Oft werden hohe Kosten zwischen 500 und 1000 Euro geltend gemacht, immer im Rahmen eines Vergleichsvorschlags. Damit seien sowohl die Anwalts- als auch die Schadensersatzkosten abgegolten. Das erscheint auf den ersten Blick vorteilhaft, ist es aber nicht. Denn wer die Hilfe von Anwälten oder der Verbraucherzentralen nutzt, die in vielen Bundesländern Beratung dafür anbieten, kann die zu zahlenden Summen möglicherweise deutlich senken.

Sind die Massenabmahnungen ein deutsches Phänomen?

Europaweit gesehen konzentriert sich das schon auf Deutschland. Denn hier gibt es die Möglichkeit der außergerichtlichen Lösung, und auch der Auskunftsanspruch wurde umgesetzt. Andere Länder haben hingegen Mechanismen wie etwa Warnhinweis-Systeme etabliert. In Frankreich gibt es das „Three Strike“-System: Wenn man dreimal Urheberrechte verletzt hat, wird der Internetanschluss gekappt.  Die Verbraucherschutzzentralen befürworten dieses Modell allerdings nicht. Es gibt erhebliche Bedenken rund um den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. Außerdem bedeutet die Sperrung von Internetanschlüssen eine Verletzung des Grundrechts auf Informationsfreiheit. Das ist in Deutschland nicht denkbar. In letzter Zeit wurde viel über Warnhinweise diskutiert, die durch Internetprovider verschickt werden sollen. Auch da gibt es Datenschutzprobleme. Außerdem haben wir rechtsstaatliche Bedenken. Denn da würden private Unternehmen, hier die Internetprovider, für eine staatliche Sanktion genutzt. Wir wollen nicht, dass die Provider als „Hilfs-Sheriffs“ auftreten. 

Der Verein „Gegen den Abmahn-Wahn“ bietet Informationen rund um Abmahnungen und nennt einschlägig bekannte Kanzleien.

Wo wäre ein gangbarer Weg für Sie?

Für die Verbraucherzentralen ist es wichtig, dass die Höhe einer tatsächlichen Abmahnung auf ein gesichertes, verhältnismäßiges Maß sinkt. Oft liegen ja tatsächlich Verletzungen vor, und das heißen wir nicht gut. Aber oft fand diese Verletzung in einem privaten Umfeld statt. Da kann es nicht sein, dass Massen kriminalisiert werden und so viel zahlen müssen. Es gibt im Gesetz eine Deckelung der Anwaltskosten auf 100 Euro. Allerdings greift die in der Praxis nie, weil die Regelung derzeit so ausgestaltet ist, dass viele verschiedene Voraussetzungen vorliegen müssen. Wir wollen, dass die Regelung angepasst wird, so dass man tatsächlich maximal 100 Euro Anwaltsgebühren hat. Das bringt niemanden gleich an die Armutsgrenzen und ist angemessen. Derzeit fließen hohe Summen in die Taschen der Kanzleien und der Rechteinhaber, das hat aber überhaupt keinen Abschreckungseffekt. Vielmehr führt das dazu, dass Urheberrechte heute nur mit Abmahnungen und hohen Kosten verbunden werden und das trägt nicht zu einer Anerkennung des Werts von Urheberrechten bei.  

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