Einbruchschutz – Tipps zur finanziellen Förderung
Teil 3: Die häufigsten Fragen rund um Fördermöglichkeiten
Bund und Länder fördern Maßnahmen zum Einbruchschutz
© Zerbor, fotolia
Um sich vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen Beratungsstellen dazu, Fenster und Türen einbruchhemmend nachrüsten zu lassen. Bei Bund und Ländern gibt es dazu Förderprogramme, die Mieter und Eigentümer bei diesen Investitionen unterstützen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt zum Beispiel im Rahmen seines Programms „Energieeffizient Sanieren“ Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im dritten Teil der PolizeiDeinPartner-Serie „Alles rund um Einbruchschutz“ erklärt Dr. Frank Heidrich, Leiter der Abteilung „II C Wärme und Effizienz in Gebäuden, Forschung“ des BMWi, welche Bedingungen dazu erfüllt werden müssen und was man sonst noch beachten sollte, wenn man diese Förderungen in Anspruch nehmen möchte.
Wer kann Förderanträge stellen?
Jeder, der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist kann einen Antrag auf Einbruchschutz Förderung
stellen. Das sind üblicherweise Wohnungsunternehmen, -genossenschaften, aber auch private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Aber auch als Mieter kann man Zuschüsse anfordern. Allerdings sind hier nicht so viele Maßnahmen möglich, die man ohne Zustimmung des Vermieters durchführen lassen kann. Man kann vielleicht die Wohnungstür von innen verstärken, aber sobald man Türen oder Fenster komplett austauschen lassen möchte, muss man sich die Erlaubnis dazu einholen. Üblicherweise laufen solche größeren Maßnahmen deshalb auch direkt über den Vermieter.
Wie wird genau gefördert?
Es gibt im Rahmen des Programms entweder Investitions-Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite – je nachdem, wie groß die geplanten Maßnahmen angelegt sind. Einbruchschutz Förderung bekommen etwa Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Wohnungseigentümer. Alle anderen erhalten in der Regel Kredite. Seit dem 1. August 2015 kann man für die jeweiligen Maßnahmen außerdem Tilgungszuschüsse in Höhe von 7,5 Prozent erhalten. Das heißt: Man beantragt den Kredit, bezahlt davon die Handwerkerrechnung und reicht den Nachweis bei der Bank ein. Dann bekommt man 7,5 Prozent der Kreditsumme gutgeschrieben. Außerdem können im Rahmen von Paragraf 35 a des Einkommenssteuergesetzes zu Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt unter bestimmten Voraussetzungen 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Von wem erhält man die Fördergelder?
Die Förderzuschüsse kann man direkt bei der KfW-Bankengruppe, also der bundeseigenen Bank, beantragen. Ein genehmigter Kredit würde über die Hausbank laufen. Auf der KfW-Webseite sind alle Informationen rund um die Förderung zusammengefasst. Die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer kann man beispielsweise über die BMWi-Förderdatenbank abfragen – etwa indem man das Stichwort „Einbruch“ eingibt.
Weitere Präventionsvideos
Wie funktioniert die moderne Technik?
Immer mehr Autos verfügen über moderne Fahrerassistenzsysteme. Wie...[mehr erfahren]
Konflikte im Schulalltag nachhaltig lösen
In diesem Video wird das Streitschlichterprogramm am...[mehr erfahren]
Erst die Opfer ablenken, dann bestehlen
Wer von Giovanni Alecci beklaut wird, der hat Glück. Denn er ist ein...[mehr erfahren]
Mit Kerstin Seiffert, Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz, P
In diesem Video wird der Frauen-Selbstbehauptungskurs des...[mehr erfahren]
Der Alkohol-Parcours für Schülerinnen und Schüler
Die erste größere Party, das erste Mal Alkohol trinken: Um...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]